Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Arbeitsorganisation (I.A.0.) zur Festlegung des rechtlichen Statuts dieser Organisation in der Schweiz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 27 Gerichtsstand
1. Jede Meinungsverschiedenheit über Anwendung oder Auslegung des vorliegenden Abkommens oder der Vollzugsvereinbarung, die nicht durch direkte Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden konnte, kann von jeder der beiden Parteien einem aus drei Mitgliedern bestehenden Gericht, das nach dem Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens bestellt wird, zum Entscheid unterbreitet werden. 2. Der Schweizerische Bundesrat und die Internationale Arbeitsorganisation bezeichnen je ein Mitglied des Gerichtes. 3. Die auf diese Weise ernannten Richter wählen ihren Präsidenten. 4. Im Falle einer Uneinigkeit der Richter über die Person des Präsidenten wird er auf Begehren der Mitglieder des Gerichts durch den Präsidenten des Höchsten Gerichtes der Niederlande bestimmt werden. 5. Das Schiedsgericht wird durch die eine oder andere Partei auf dem Gesuchsweg angerufen. 6. Das Gericht setzt sein Verfahren selbst fest. SR 0.192.120.282.1
Art. 27 Gerichtsstand
1. Jede Meinungsverschiedenheit über Anwendung oder Auslegung des vorliegenden Abkommens oder der Vollzugsvereinbarung, die nicht durch direkte Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden konnte, kann von jeder der beiden Parteien einem aus drei Mitgliedern bestehenden Gericht, das nach dem Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens bestellt wird, zum Entscheid unterbreitet werden. 2. Der Schweizerische Bundesrat und die Internationale Arbeitsorganisation bezeichnen je ein Mitglied des Gerichtes. 3. Die auf diese Weise ernannten Richter wählen ihren Präsidenten. 4. Im Falle einer Uneinigkeit der Richter über die Person des Präsidenten wird er auf Begehren der Mitglieder des Gerichts durch den Präsidenten des Höchsten Gerichtes der Niederlande bestimmt werden. 5. Das Schiedsgericht wird durch die eine oder andere Partei auf dem Gesuchsweg angerufen. 6. Das Gericht setzt sein Verfahren selbst fest. SR 0.192.120.282.1
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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