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Approbationsordnung für Apotheker

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 20b Erforderliche Unterlagen bei Anträgen nach § 10b Absatz 1 und 2 der Bundes-Apothekerordnung

(1) Dem Antrag auf Erteilung einer Approbation als Apotheker nach § 10b Absatz 1 und 2 der Bundes-Apothekerordnung aufgrund einer außerhalb Deutschlands erworbenen Berufsqualifikation sind beizufügen: 1. ein Identitätsnachweis, 2. ein Lebenslauf, der eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten enthält, 3. ein Befähigungsnachweis oder ein Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des apothekerlichen Berufs berechtigt, 4. eine Erklärung des Antragstellers darüber, dass er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht Beteiligter eines Verfahrens auf Erteilung der Approbation oder der Berufserlaubnis in einem anderen Land im Geltungsbereich dieser Verordnung ist, und 5. Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 2, 3 und 5 der Bundes-Apothekerordnung. (2) Im Fall von § 10b Absatz 2 der Bundes-Apothekerordnung ist zusätzlich zu den Ausbildungsnachweisen eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaats darüber, dass die Ausbildung den Mindestanforderungen des Artikels 44 der Richtlinie 2005/36/EG entspricht, und dass die Ausbildungsnachweise den für diesen Staat im Anhang V 5.6.2. der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführten Nachweisen gleichstehen, beizufügen.

Your change, as a redline

§ 20b Erforderliche Unterlagen bei Anträgen nach § 10b Absatz 1 und 2 der Bundes-Apothekerordnung

(1) Dem Antrag auf Erteilung einer Approbation als Apotheker nach § 10b Absatz 1 und 2 der Bundes-Apothekerordnung aufgrund einer außerhalb Deutschlands erworbenen Berufsqualifikation sind beizufügen: 1. ein Identitätsnachweis, 2. ein Lebenslauf, der eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten enthält, 3. ein Befähigungsnachweis oder ein Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des apothekerlichen Berufs berechtigt, 4. eine Erklärung des Antragstellers darüber, dass er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht Beteiligter eines Verfahrens auf Erteilung der Approbation oder der Berufserlaubnis in einem anderen Land im Geltungsbereich dieser Verordnung ist, und 5. Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 2, 3 und 5 der Bundes-Apothekerordnung. (2) Im Fall von § 10b Absatz 2 der Bundes-Apothekerordnung ist zusätzlich zu den Ausbildungsnachweisen eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaats darüber, dass die Ausbildung den Mindestanforderungen des Artikels 44 der Richtlinie 2005/36/EG entspricht, und dass die Ausbildungsnachweise den für diesen Staat im Anhang V 5.6.2. der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführten Nachweisen gleichstehen, beizufügen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
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