Vereinbarung über die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9
1 Würde der Wiederaufbau des beschädigten oder zerstörten Grundstückes durch eine Ablösung der Gläubigergrundschuld erleichtert, so sollen der Gläubiger der Grundschuld und der Eigentümer sich bemühen, die Gläubigergrundschuld abzulösen. Bei der Festsetzung des Ablösungsbetrages soll in der Regel von fünf Sechsteln beziehungsweise bei Grossobjekten von zehn Elfteln des nach Artikel 4 Absatz 2 berechneten Grundstückwertes ausgegangen werden. 2 Erhält der Eigentümer auf Grund der deutschen Gesetzgebung einen Ersatz für Kriegsschäden am Grundstück, so ist er verpflichtet, den Gläubiger der Grundschuld in Höhe von fünf Sechsteln beziehungsweise bei Grossobjekten in Höhe von zehn Elfteln des Ersatzes so zu stellen, wie er im gleichen Falle den deutschen Gläubiger einer im Verhältnis eins zu eins umgestellten Grundschuld zu stellen hätte. 3 In anderen Fällen der Ablösung sollen die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend berücksichtigt werden.
Art. 9
1 Würde der Wiederaufbau des beschädigten oder zerstörten Grundstückes durch eine Ablösung der Gläubigergrundschuld erleichtert, so sollen der Gläubiger der Grundschuld und der Eigentümer sich bemühen, die Gläubigergrundschuld abzulösen. Bei der Festsetzung des Ablösungsbetrages soll in der Regel von fünf Sechsteln beziehungsweise bei Grossobjekten von zehn Elfteln des nach Artikel 4 Absatz 2 berechneten Grundstückwertes ausgegangen werden. 2 Erhält der Eigentümer auf Grund der deutschen Gesetzgebung einen Ersatz für Kriegsschäden am Grundstück, so ist er verpflichtet, den Gläubiger der Grundschuld in Höhe von fünf Sechsteln beziehungsweise bei Grossobjekten in Höhe von zehn Elfteln des Ersatzes so zu stellen, wie er im gleichen Falle den deutschen Gläubiger einer im Verhältnis eins zu eins umgestellten Grundschuld zu stellen hätte. 3 In anderen Fällen der Ablösung sollen die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend berücksichtigt werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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