Geoinformationsverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 22
Nachhaltige Verfügbarkeit und Archivierung a) Aufbewahrungs- und Archivierungsplanung 1 Das Kompetenzzentrum GDI führt für die im Geobasisdatenkatalog aufgenommenen Geodaten eine Aufbewahrungs- und Archivierungsplanung durch. Diese wird im Einvernehmen mit den zuständigen Fachstellen und dem zuständigen Archiv erstellt. 2 Die Aufbewahrungs- und Archivierungsplanung enthält wenigstens: a) Bezeichnung der Inhalte, die nachhaltig verfügbar gemacht und archiviert werden; b) begründete Festlegung der Aufbewahrungsfrist in der nachhaltigen Verfügbarkeit; c) Bewertung und begründeter Entscheid des zuständigen Archivs über die Archivwürdigkeit; d) Beschreibung der Zeitstandsbildung; e) Dokumentation des Inhalts der Archivpakete; f) Dokumentation der Daten zu Handen des zuständigen Archivs. 3 Die Aufbewahrungsfrist in der nachhaltigen Verfügbarkeit beträgt, wenn keine abweichenden fachgesetzlichen Vorgaben bestehen, wenigstens zehn Jahre.
Art. 22
Nachhaltige Verfügbarkeit und Archivierung a) Aufbewahrungs- und Archivierungsplanung 1 Das Kompetenzzentrum GDI führt für die im Geobasisdatenkatalog aufgenommenen Geodaten eine Aufbewahrungs- und Archivierungsplanung durch. Diese wird im Einvernehmen mit den zuständigen Fachstellen und dem zuständigen Archiv erstellt. 2 Die Aufbewahrungs- und Archivierungsplanung enthält wenigstens: a) Bezeichnung der Inhalte, die nachhaltig verfügbar gemacht und archiviert werden; b) begründete Festlegung der Aufbewahrungsfrist in der nachhaltigen Verfügbarkeit; c) Bewertung und begründeter Entscheid des zuständigen Archivs über die Archivwürdigkeit; d) Beschreibung der Zeitstandsbildung; e) Dokumentation des Inhalts der Archivpakete; f) Dokumentation der Daten zu Handen des zuständigen Archivs. 3 Die Aufbewahrungsfrist in der nachhaltigen Verfügbarkeit beträgt, wenn keine abweichenden fachgesetzlichen Vorgaben bestehen, wenigstens zehn Jahre.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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