Propose a change

Geoinformationsverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 23

b) Zuständigkeit für die Überführung und Archivierung 1 Das Kompetenzzentrum GDI ist zuständig für die Überführung der archivwürdigen Geodaten in das zuständige Archiv. 2 Zuständig für die Archivierung von Geodaten: a) der Klassen II, IV und UeK ist das Staatsarchiv; b) der Klassen III, V, VI und UeG ist das Gemeindearchiv. 3 Die politische Gemeinde und das Staatsarchiv können die Archivierung von Geodaten nach Abs. 2 Bst. b dieser Bestimmung durch Vereinbarung dem Staatsarchiv übertragen. Die Übertragung wird in der Aufbewahrungs- und Archivierungsplanung festgelegt. 4 Die zuständige Fachstelle schliesst im Einvernehmen mit dem Kompetenzzentrum GDI mit dem Staatsarchiv eine Archivierungsvereinbarung nach Art. 16 der Verordnung über Aktenführung und Archivierung vom 19. März 201911 ab, soweit Geodaten gemäss Art. 23 Abs. 2 dieser Verordnung in dessen archivische Zuständigkeit fallen.

Your change, as a redline

Art. 23

b) Zuständigkeit für die Überführung und Archivierung 1 Das Kompetenzzentrum GDI ist zuständig für die Überführung der archivwürdigen Geodaten in das zuständige Archiv. 2 Zuständig für die Archivierung von Geodaten: a) der Klassen II, IV und UeK ist das Staatsarchiv; b) der Klassen III, V, VI und UeG ist das Gemeindearchiv. 3 Die politische Gemeinde und das Staatsarchiv können die Archivierung von Geodaten nach Abs. 2 Bst. b dieser Bestimmung durch Vereinbarung dem Staatsarchiv übertragen. Die Übertragung wird in der Aufbewahrungs- und Archivierungsplanung festgelegt. 4 Die zuständige Fachstelle schliesst im Einvernehmen mit dem Kompetenzzentrum GDI mit dem Staatsarchiv eine Archivierungsvereinbarung nach Art. 16 der Verordnung über Aktenführung und Archivierung vom 19. März 201911 ab, soweit Geodaten gemäss Art. 23 Abs. 2 dieser Verordnung in dessen archivische Zuständigkeit fallen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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