Propose a change

Geoinformationsverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 32

Bewirtschaftung von Geodaten a) des Kantons 1 Das Kompetenzzentrum GDI betreibt zentrale Geodatenbanken und Anwendungen für die Bewirtschaftung von Geodaten des Kantons. 2 Für die Bewirtschaftung von Geodaten in Zuständigkeit des Kantons in externen Anwendungen kann das Kompetenzzentrum GDI Vorgaben erlassen, insbesondere zu: a) Beschaffung; b) Vertragsinhalt; c) Schnittstellen; d) Qualitätssicherung; e) Datensicherheit; f) Zugriffsberechtigung. Art. 33 b) der politischen Gemeinden 1 Für Geodaten der politischen Gemeinden, für die nach Art. 4 Abs. 3 Bst. d GeoIG-SG ein zentrales System zur Bewirtschaftung festgelegt wurde, gilt Art. 32 dieses Erlasses sachgemäss. 2 Für Geodaten der politischen Gemeinden, für die nach Art. 4 Abs. 3 Bst. d GeoIG-SG kein zentrales System zur Bewirtschaftung festgelegt wurde, ist die zuständige Fachstelle dafür verantwortlich, dass die Geodaten unter Einhaltung der fachlichen und technischen Anforderungen sowie in der vorgegebenen Aktualität an das Kompetenzzentrum GDI geliefert werden.

Your change, as a redline

Art. 32

Bewirtschaftung von Geodaten a) des Kantons 1 Das Kompetenzzentrum GDI betreibt zentrale Geodatenbanken und Anwendungen für die Bewirtschaftung von Geodaten des Kantons. 2 Für die Bewirtschaftung von Geodaten in Zuständigkeit des Kantons in externen Anwendungen kann das Kompetenzzentrum GDI Vorgaben erlassen, insbesondere zu: a) Beschaffung; b) Vertragsinhalt; c) Schnittstellen; d) Qualitätssicherung; e) Datensicherheit; f) Zugriffsberechtigung. Art. 33 b) der politischen Gemeinden 1 Für Geodaten der politischen Gemeinden, für die nach Art. 4 Abs. 3 Bst. d GeoIG-SG ein zentrales System zur Bewirtschaftung festgelegt wurde, gilt Art. 32 dieses Erlasses sachgemäss. 2 Für Geodaten der politischen Gemeinden, für die nach Art. 4 Abs. 3 Bst. d GeoIG-SG kein zentrales System zur Bewirtschaftung festgelegt wurde, ist die zuständige Fachstelle dafür verantwortlich, dass die Geodaten unter Einhaltung der fachlichen und technischen Anforderungen sowie in der vorgegebenen Aktualität an das Kompetenzzentrum GDI geliefert werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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