Gesetz über die Prostitution
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 14
Verpflichtungen des Salonverantwortlichen 1 Der Salonverantwortliche hat insbesondere folgende Verpflichtungen: a) ein ständig aktualisiertes Register zu führen mit der Identität, dem Wohnort, der Art der Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsbewilligung und deren Gültigkeit, den Ankunfts- und Abreisedaten der Personen, die im Salon der Prostitution nachgehen, sowie den ihnen gewährten Leistungen und den dafür bezogenen Beträgen; b) sicherzustellen, dass sie die Gesetzgebung nicht verletzen, insbesondere jene über den Aufenthalt und die Arbeit ausländischer Personen; c) die angemessenen und verhältnismässigen Massnahmen zu treffen, um jeglicher Störung der öffentlichen Ordnung vorzubeugen oder diese gegebenenfalls aufzuheben, insbesondere Störungen der öffentlichen Ruhe, Gesundheit, Hygiene der Räumlichkeiten und der Umgebung sowie der öffentlichen Sicherheit; d) zu kontrollieren, dass die Bedingungen zur Ausübung der Prostitution gesetzeskonform sind, insbesondere dass die Handlungsfreiheit der Personen, die der Prostitution nachgehen, nicht beeinträchtigt wird, dass diese nicht Opfer von Menschenhandel, Drohung, Gewalt, Druck oder Wucher sind, oder dass nicht ihre Not oder Abhängigkeit ausgenutzt wird, um sie zum Beischlaf oder zu einer Handlung sexueller Art zu zwingen; e) jegliches Unterordnungsverhältnis mit den Personen, die der Prostitution nachgehen, zu vermeiden und es zu unterlassen, ihnen betreffend ihre Tätigkeit Vorschriften zu machen; f) den Zugang der Mitarbeiter des Gesundheitswesens und der Sozialhilfe sowie der Verantwortlichen von Vereinen (Art. 26) zu bewilligen, damit diese die Prävention durchführen können, für die sie zuständig sind; g) zu intervenieren, falls er im Rahmen der ihm obliegenden Verpflichtungen gemäss den Buchstaben a bis e eine Widerhandlung feststellt, und diese bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen; h) seinen Salon persönlich und tatsächlich zu betreiben und für die zuständigen Behörden leicht erreichbar zu sein.
Art. 14
Verpflichtungen des Salonverantwortlichen 1 Der Salonverantwortliche hat insbesondere folgende Verpflichtungen: a) ein ständig aktualisiertes Register zu führen mit der Identität, dem Wohnort, der Art der Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsbewilligung und deren Gültigkeit, den Ankunfts- und Abreisedaten der Personen, die im Salon der Prostitution nachgehen, sowie den ihnen gewährten Leistungen und den dafür bezogenen Beträgen; b) sicherzustellen, dass sie die Gesetzgebung nicht verletzen, insbesondere jene über den Aufenthalt und die Arbeit ausländischer Personen; c) die angemessenen und verhältnismässigen Massnahmen zu treffen, um jeglicher Störung der öffentlichen Ordnung vorzubeugen oder diese gegebenenfalls aufzuheben, insbesondere Störungen der öffentlichen Ruhe, Gesundheit, Hygiene der Räumlichkeiten und der Umgebung sowie der öffentlichen Sicherheit; d) zu kontrollieren, dass die Bedingungen zur Ausübung der Prostitution gesetzeskonform sind, insbesondere dass die Handlungsfreiheit der Personen, die der Prostitution nachgehen, nicht beeinträchtigt wird, dass diese nicht Opfer von Menschenhandel, Drohung, Gewalt, Druck oder Wucher sind, oder dass nicht ihre Not oder Abhängigkeit ausgenutzt wird, um sie zum Beischlaf oder zu einer Handlung sexueller Art zu zwingen; e) jegliches Unterordnungsverhältnis mit den Personen, die der Prostitution nachgehen, zu vermeiden und es zu unterlassen, ihnen betreffend ihre Tätigkeit Vorschriften zu machen; f) den Zugang der Mitarbeiter des Gesundheitswesens und der Sozialhilfe sowie der Verantwortlichen von Vereinen (Art. 26) zu bewilligen, damit diese die Prävention durchführen können, für die sie zuständig sind; g) zu intervenieren, falls er im Rahmen der ihm obliegenden Verpflichtungen gemäss den Buchstaben a bis e eine Widerhandlung feststellt, und diese bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen; h) seinen Salon persönlich und tatsächlich zu betreiben und für die zuständigen Behörden leicht erreichbar zu sein.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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