Propose a change

Gesetz über die Prostitution

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 33

Verwaltungsstrafverfahren 1 Unabhängig von den verwaltungsrechtlichen Sanktionen, die unter Vorbehalt von Absatz 2 vorgesehen sind, kann die Kantonspolizei jeder Person, welche die Vorschriften des vorliegenden Gesetzes oder seine Ausführungsbestimmungen verletzt hat, eine verwaltungsrechtliche Busse von mindestens 100 Franken bis maximal 20'000 Franken verhängen. 2 Selbstständige Personen, die der Prostitution mit minderjährigen Kunden nachgehen, sowie Salon- oder Agenturverantwortliche, die der Verpflichtung, den Zugang von Minderjährigen zu ihrem Lokal zu verhindern, nicht nachkommen, müssen mit einer Busse von mindestens 2'000 Franken bis maximal 50'000 Franken rechnen. 3 Wurde die Widerhandlung in einem Unternehmen im Sinne von Artikel 102 Absatz 4 Buchstaben a, c und d StGB begangen, wird die verwaltungsrechtliche Busse der Person verhängt, die in seinem Namen gehandelt hat oder hätte handeln müssen. Das Unternehmen haftet solidarisch für die Busse. Wenn die Widerhandlung aufgrund mangelnder Unternehmensorganisation keiner bestimmten natürlichen Person zugeschrieben werden kann, wird die verwaltungsrechtliche Busse direkt dem Unternehmen verhängt. 4 Die Bestimmungen des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege betreffend das Verwaltungsstrafverfahren sind anwendbar. 7 Schluss- und Übergangsbestimmungen

Your change, as a redline

Art. 33

Verwaltungsstrafverfahren 1 Unabhängig von den verwaltungsrechtlichen Sanktionen, die unter Vorbehalt von Absatz 2 vorgesehen sind, kann die Kantonspolizei jeder Person, welche die Vorschriften des vorliegenden Gesetzes oder seine Ausführungsbestimmungen verletzt hat, eine verwaltungsrechtliche Busse von mindestens 100 Franken bis maximal 20'000 Franken verhängen. 2 Selbstständige Personen, die der Prostitution mit minderjährigen Kunden nachgehen, sowie Salon- oder Agenturverantwortliche, die der Verpflichtung, den Zugang von Minderjährigen zu ihrem Lokal zu verhindern, nicht nachkommen, müssen mit einer Busse von mindestens 2'000 Franken bis maximal 50'000 Franken rechnen. 3 Wurde die Widerhandlung in einem Unternehmen im Sinne von Artikel 102 Absatz 4 Buchstaben a, c und d StGB begangen, wird die verwaltungsrechtliche Busse der Person verhängt, die in seinem Namen gehandelt hat oder hätte handeln müssen. Das Unternehmen haftet solidarisch für die Busse. Wenn die Widerhandlung aufgrund mangelnder Unternehmensorganisation keiner bestimmten natürlichen Person zugeschrieben werden kann, wird die verwaltungsrechtliche Busse direkt dem Unternehmen verhängt. 4 Die Bestimmungen des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege betreffend das Verwaltungsstrafverfahren sind anwendbar. 7 Schluss- und Übergangsbestimmungen

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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