Propose a change

Gesetz über die Prostitution

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6

Meldepflicht der Personen, die der Prostitution nachgehen a) Aufnahme der Tätigkeit 1 Jede Person, die der Prostitution nachgeht, muss sich vorgängig bei der zuständigen Behörde anmelden. Wird dies unterlassen, kann die Behörde von der betroffenen Person die Daten verlangen und diese registrieren. Die Gemeindepolizei meldet der zuständigen Behörde jede Person, die der Prostitution nachgeht. 2 Das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (nachstehend: GIDA) ist für die Datenbearbeitung anwendbar. 3 Bei ihrer Anmeldung erhält die Person, die der Prostitution nachgeht, ausführliche Informationen, auch zum Thema Gesundheitsprävention. 4 Das Anmeldeverfahren beinhaltet die Verpflichtung, sich persönlich bei der zuständigen Behörde zu melden. Die Anmeldung ist kostenlos. Der Staatsrat legt in einer Verordnung das Anmeldeverfahren und dessen Inhalt fest. Art. 7 b) Aufgabe der Tätigkeit 1 Die Person, die jegliche Tätigkeit in Verbindung mit der Prostitution aufgibt, ist verpflichtet, die zuständige Behörde zu informieren. 2 Bei Erhalt dieser Meldung veranlasst die zuständige Behörde umgehend, dass: a) die Daten über die Ausübung der Prostitution in der Datei der Personen, die der Prostitution nachgehen, sowie in der Akte der betreffenden Person gelöscht werden; b) die Behörden, denen eine Auskunft aus der Datei der Personen, die der Prostitution nachgehen, mitgeteilt wurde, über die Aufgabe der Tätigkeit informiert werden und diese die entsprechenden Einträge löschen. 3 Der Staatsrat legt auf dem Verordnungsweg das Verfahren fest, das kostenlos ist. 2 Strassenprostitution

Your change, as a redline

Art. 6

Meldepflicht der Personen, die der Prostitution nachgehen a) Aufnahme der Tätigkeit 1 Jede Person, die der Prostitution nachgeht, muss sich vorgängig bei der zuständigen Behörde anmelden. Wird dies unterlassen, kann die Behörde von der betroffenen Person die Daten verlangen und diese registrieren. Die Gemeindepolizei meldet der zuständigen Behörde jede Person, die der Prostitution nachgeht. 2 Das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (nachstehend: GIDA) ist für die Datenbearbeitung anwendbar. 3 Bei ihrer Anmeldung erhält die Person, die der Prostitution nachgeht, ausführliche Informationen, auch zum Thema Gesundheitsprävention. 4 Das Anmeldeverfahren beinhaltet die Verpflichtung, sich persönlich bei der zuständigen Behörde zu melden. Die Anmeldung ist kostenlos. Der Staatsrat legt in einer Verordnung das Anmeldeverfahren und dessen Inhalt fest. Art. 7 b) Aufgabe der Tätigkeit 1 Die Person, die jegliche Tätigkeit in Verbindung mit der Prostitution aufgibt, ist verpflichtet, die zuständige Behörde zu informieren. 2 Bei Erhalt dieser Meldung veranlasst die zuständige Behörde umgehend, dass: a) die Daten über die Ausübung der Prostitution in der Datei der Personen, die der Prostitution nachgehen, sowie in der Akte der betreffenden Person gelöscht werden; b) die Behörden, denen eine Auskunft aus der Datei der Personen, die der Prostitution nachgehen, mitgeteilt wurde, über die Aufgabe der Tätigkeit informiert werden und diese die entsprechenden Einträge löschen. 3 Der Staatsrat legt auf dem Verordnungsweg das Verfahren fest, das kostenlos ist. 2 Strassenprostitution

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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