G vom 9. Dezember 1992 über die Patentanwälte (Patentanwaltsgesetz; PAG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 41a Dokumente
1) Mit der Meldung der erstmaligen Erbringung einer Dienstleistung in Liechtenstein sind folgende Dokumente vorzulegen: a) eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass: 1. der Dienstleister die betreffende Tätigkeit im Herkunftsstaat rechtmässig ausübt; und 2. ihm die Ausübung dieser Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist; b) ein Nachweis über die Berufsqualifikation; c) ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit; d) ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im Sinne von Art. 17. 2) Der Nachweis der Berufsqualifikation ist nicht erforderlich, wenn der Beruf oder die Ausbildung zu diesem Beruf im Herkunftsstaat des Dienstleisters nicht reglementiert ist. In einem solchen Fall hat der Dienstleister einen Nachweis darüber zu erbringen, dass er den betreffenden Beruf mindestens ein Jahr während der vorhergehenden zehn Jahre in einem oder mehreren der in Art. 40 genannten Staaten ausgeübt hat. 3) Mit der Meldung einer wesentlichen Änderung nach Art. 41 Abs. 3 sind die entsprechenden Dokumente einzureichen. 4) Der FMA obliegt es, die Dienstleistungserbringung zu untersagen und gegebenenfalls die Gerichte oder Verwaltungsbehörden darüber zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen nach Abs. 1 und 2 nicht oder nicht mehr erfüllt sind.
Art. 41a Dokumente
1) Mit der Meldung der erstmaligen Erbringung einer Dienstleistung in Liechtenstein sind folgende Dokumente vorzulegen: a) eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass: 1. der Dienstleister die betreffende Tätigkeit im Herkunftsstaat rechtmässig ausübt; und 2. ihm die Ausübung dieser Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist; b) ein Nachweis über die Berufsqualifikation; c) ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit; d) ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im Sinne von Art. 17. 2) Der Nachweis der Berufsqualifikation ist nicht erforderlich, wenn der Beruf oder die Ausbildung zu diesem Beruf im Herkunftsstaat des Dienstleisters nicht reglementiert ist. In einem solchen Fall hat der Dienstleister einen Nachweis darüber zu erbringen, dass er den betreffenden Beruf mindestens ein Jahr während der vorhergehenden zehn Jahre in einem oder mehreren der in Art. 40 genannten Staaten ausgeübt hat. 3) Mit der Meldung einer wesentlichen Änderung nach Art. 41 Abs. 3 sind die entsprechenden Dokumente einzureichen. 4) Der FMA obliegt es, die Dienstleistungserbringung zu untersagen und gegebenenfalls die Gerichte oder Verwaltungsbehörden darüber zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen nach Abs. 1 und 2 nicht oder nicht mehr erfüllt sind.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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