Gemeindeordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 38
Mitgliederzahl Das Parlament besteht aus 40 Mitgliedern. Art. 38a19 Stellvertretung 1 Die Mitglieder des Parlaments können sich bei einer längerdauernden Verhinderung aus wichtigem Grund vertreten 17 Art. 70 18 Art. 70 19 Eingefügt am 24. November 2024 lassen. Stellvertretungen können sich nicht vertreten lassen. 2 Als wichtige Gründe gelten Beginn der Elternschaft, Krankheit oder Unfall, Aus- und Weiterbildung, Pflege und Betreuung nahestehender Angehöriger in Notsituationen sowie längere Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstleistungen. 3 Eine Stellvertretung dauert mindestens drei und höchstens sechs Monate 4 Ein Parlamentsmitglied kann sich während eines Jahres für höchstens sechs und während einer Amtsdauer für höchstens zwölf Monate vertreten lassen. 5 Stellvertretende Parlamentsmitglieder verfügen über die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder. Sie können aber nicht ins Büro oder in Kommissionen des Parlaments gewählt werden. 6 Während der Dauer der Stellvertretung ruhen die Rechte und Pflichten des vertretenen Mitglieds. 7 Die Bestimmung der Stellvertretung erfolgt nach dem Reglement über Abstimmungen und Wahlen. 4.2 Zuständigkeiten 4.2.1 Im Allgemeinen
Art. 38
Mitgliederzahl Das Parlament besteht aus 40 Mitgliedern. Art. 38a19 Stellvertretung 1 Die Mitglieder des Parlaments können sich bei einer längerdauernden Verhinderung aus wichtigem Grund vertreten 17 Art. 70 18 Art. 70 19 Eingefügt am 24. November 2024 lassen. Stellvertretungen können sich nicht vertreten lassen. 2 Als wichtige Gründe gelten Beginn der Elternschaft, Krankheit oder Unfall, Aus- und Weiterbildung, Pflege und Betreuung nahestehender Angehöriger in Notsituationen sowie längere Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstleistungen. 3 Eine Stellvertretung dauert mindestens drei und höchstens sechs Monate 4 Ein Parlamentsmitglied kann sich während eines Jahres für höchstens sechs und während einer Amtsdauer für höchstens zwölf Monate vertreten lassen. 5 Stellvertretende Parlamentsmitglieder verfügen über die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder. Sie können aber nicht ins Büro oder in Kommissionen des Parlaments gewählt werden. 6 Während der Dauer der Stellvertretung ruhen die Rechte und Pflichten des vertretenen Mitglieds. 7 Die Bestimmung der Stellvertretung erfolgt nach dem Reglement über Abstimmungen und Wahlen. 4.2 Zuständigkeiten 4.2.1 Im Allgemeinen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.