Gemeindeordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 50
Übrige Sachgeschäfte in abschliessender Zuständigkeit Das Parlament a) teilt die Gemeinde in Bezirke für Volksschulen ein; b) erteilt Konzessionen für die Abgabe von Elektrizität und Gas; c) beschliesst über die Mitgliedschaft in einem Gemeindeverband; d) behandelt alle den Stimmberechtigten zu unterbreitenden Sachgeschäfte; e) bestimmt, unter Vorbehalt der Initiative als ausgearbeiteter Entwurf, den Wortlaut aller Beschlüsse und Botschaften zuhanden der Stimmberechtigten; f) nimmt die Legislaturplanung zur Kenntnis; 27 Art. 70 28 Art. 70 g) nimmt die Abrechnungen über Verpflichtungskredite, die von den Stimmberechtigten oder vom Parlament bewilligt wurden, zur Kenntnis; h) genehmigt die Jahresrechnung;29 i) genehmigt den Verwaltungsbericht; k) beschliesst die Übertragung von weiteren Aufgaben an die Regionalkonferenz;30 l) entscheidet, ob die Gemeinde nach Artikel 150 Absatz 1 des kantonalen Gemeindegesetzes eine regionale Abstimmung verlangt (Behördenreferendum);30 m) entscheidet, ob die Gemeinde eine Initiative nach Artikel 151 des kantonalen Gemeindegesetzes einreicht (Behördeninitiative).30 4.3 Geschäftsgang
Art. 50
Übrige Sachgeschäfte in abschliessender Zuständigkeit Das Parlament a) teilt die Gemeinde in Bezirke für Volksschulen ein; b) erteilt Konzessionen für die Abgabe von Elektrizität und Gas; c) beschliesst über die Mitgliedschaft in einem Gemeindeverband; d) behandelt alle den Stimmberechtigten zu unterbreitenden Sachgeschäfte; e) bestimmt, unter Vorbehalt der Initiative als ausgearbeiteter Entwurf, den Wortlaut aller Beschlüsse und Botschaften zuhanden der Stimmberechtigten; f) nimmt die Legislaturplanung zur Kenntnis; 27 Art. 70 28 Art. 70 g) nimmt die Abrechnungen über Verpflichtungskredite, die von den Stimmberechtigten oder vom Parlament bewilligt wurden, zur Kenntnis; h) genehmigt die Jahresrechnung;29 i) genehmigt den Verwaltungsbericht; k) beschliesst die Übertragung von weiteren Aufgaben an die Regionalkonferenz;30 l) entscheidet, ob die Gemeinde nach Artikel 150 Absatz 1 des kantonalen Gemeindegesetzes eine regionale Abstimmung verlangt (Behördenreferendum);30 m) entscheidet, ob die Gemeinde eine Initiative nach Artikel 151 des kantonalen Gemeindegesetzes einreicht (Behördeninitiative).30 4.3 Geschäftsgang
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.