Gemeindeordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 62
Übrige Sachgeschäfte Der Gemeinderat a) beschliesst über die Bereinigung der Gemeindegrenzen; b) beschliesst die Ablehnung von Erbeinsetzungen, Vermächtnissen und Schenkungen unabhängig von deren Ausgabenwirksamkeit; 34 Aufgehoben am 2. November 2016 35 Aufgehoben am 23. September 2012 36 Art. 70 37 Art. 70 38 Fassung vom 2. November 2016 39 Art. 70 c) beschliesst über die Anhebung und Führung von allen Prozessen unabhängig vom Streitwert; beschliesst in Prozessen mit einem Streitwert bis 1 Million Franken über den Verzicht auf die Ergreifung eines Rechtsmittels und über einen Vergleich; d) behandelt alle dem Parlament zu unterbreitenden Geschäfte; e) erstattet dem Parlament Bericht über die Geschäftsführung der Verwaltung im abgelaufenen Jahr; f) beschliesst die Legislaturplanung; g) teilt jedem Gemeinderatsmitglied eine Direktion zu; die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident führt von Amtes wegen die Präsidialdirektion;40 h) beschafft die erforderlichen Fremdmittel für den kommunalen Finanzhaushalt; i) nimmt die Abrechnung seiner Verpflichtungskredite zur Kenntnis. 5.3 Gemeindepräsidium
Art. 62
Übrige Sachgeschäfte Der Gemeinderat a) beschliesst über die Bereinigung der Gemeindegrenzen; b) beschliesst die Ablehnung von Erbeinsetzungen, Vermächtnissen und Schenkungen unabhängig von deren Ausgabenwirksamkeit; 34 Aufgehoben am 2. November 2016 35 Aufgehoben am 23. September 2012 36 Art. 70 37 Art. 70 38 Fassung vom 2. November 2016 39 Art. 70 c) beschliesst über die Anhebung und Führung von allen Prozessen unabhängig vom Streitwert; beschliesst in Prozessen mit einem Streitwert bis 1 Million Franken über den Verzicht auf die Ergreifung eines Rechtsmittels und über einen Vergleich; d) behandelt alle dem Parlament zu unterbreitenden Geschäfte; e) erstattet dem Parlament Bericht über die Geschäftsführung der Verwaltung im abgelaufenen Jahr; f) beschliesst die Legislaturplanung; g) teilt jedem Gemeinderatsmitglied eine Direktion zu; die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident führt von Amtes wegen die Präsidialdirektion;40 h) beschafft die erforderlichen Fremdmittel für den kommunalen Finanzhaushalt; i) nimmt die Abrechnung seiner Verpflichtungskredite zur Kenntnis. 5.3 Gemeindepräsidium
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.