Gemeindeordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 65
Ständige Kommissionen 1 Ständige Kommissionen mit Entscheidbefugnis bedürfen einer Grundlage in einem Reglement. 2 Ständige Kommissionen ohne Entscheidbefugnis bedürfen a) für Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich des Parlaments einer Grundlage in einem Reglement; b) für Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates einer Grundlage in einer Verordnung. 3 Die Erlasse regeln Mitgliederzahl, besondere Wählbarkeitsvoraussetzungen, Aufgaben, Zuständigkeiten und Organisation, soweit nicht übergeordnete Vorschriften bestehen. 4 Jedes Mitglied des Gemeinderates führt das Präsidium der seiner Direktion zugeteilten ständigen Kommissionen, sofern im jeweiligen Kommissionserlass nicht etwas anderes bestimmt wird. 5 Die Kommissionen können ihre Verfügungsbefugnisse in einem Erlass und die übrigen Befugnisse durch Beschluss einzelnen Mitgliedern oder Ausschüssen der Kommissionen übertragen. 6 Die Geschäftsverordnung des Gemeinderates gilt sinngemäss für alle Kommissionen. 6.2 Nichtständige Kommissionen
Art. 65
Ständige Kommissionen 1 Ständige Kommissionen mit Entscheidbefugnis bedürfen einer Grundlage in einem Reglement. 2 Ständige Kommissionen ohne Entscheidbefugnis bedürfen a) für Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich des Parlaments einer Grundlage in einem Reglement; b) für Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates einer Grundlage in einer Verordnung. 3 Die Erlasse regeln Mitgliederzahl, besondere Wählbarkeitsvoraussetzungen, Aufgaben, Zuständigkeiten und Organisation, soweit nicht übergeordnete Vorschriften bestehen. 4 Jedes Mitglied des Gemeinderates führt das Präsidium der seiner Direktion zugeteilten ständigen Kommissionen, sofern im jeweiligen Kommissionserlass nicht etwas anderes bestimmt wird. 5 Die Kommissionen können ihre Verfügungsbefugnisse in einem Erlass und die übrigen Befugnisse durch Beschluss einzelnen Mitgliedern oder Ausschüssen der Kommissionen übertragen. 6 Die Geschäftsverordnung des Gemeinderates gilt sinngemäss für alle Kommissionen. 6.2 Nichtständige Kommissionen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.