G vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz; PolG)
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Change 1
Art. 23a Störerprinzip
1) Polizeiliches Handeln richtet sich gegen diejenige Person, die unmittelbar die öffentliche Sicherheit oder Ordnung stört, gefährdet oder für das Verhalten verantwortlich ist, welches zu einer Störung oder Gefährdung führt. 2) Geht eine Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unmittelbar von einem Tier oder einer Sache aus, richtet sich das polizeiliche Handeln gegen diejenige Person, die als Eigentümer oder aus einem anderen Grund die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Tier oder die Sache ausübt. 3) Das polizeiliche Handeln kann sich gegen andere als die in den Abs. 1 und 2 erwähnten Personen richten, wenn: a) eine erhebliche Störung oder eine unmittelbar drohende, erhebliche Gefahr abzuwehren ist; b) Massnahmen gegen die verpflichteten Personen nach Abs. 1 und 2 nicht rechtzeitig möglich oder Erfolg versprechend sind; und c) die anderen Personen ohne erhebliche eigene Gefährdung und ohne jede Verletzung höherwertiger Rechtsgüter in Anspruch genommen werden können.
Art. 23a Störerprinzip
1) Polizeiliches Handeln richtet sich gegen diejenige Person, die unmittelbar die öffentliche Sicherheit oder Ordnung stört, gefährdet oder für das Verhalten verantwortlich ist, welches zu einer Störung oder Gefährdung führt. 2) Geht eine Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unmittelbar von einem Tier oder einer Sache aus, richtet sich das polizeiliche Handeln gegen diejenige Person, die als Eigentümer oder aus einem anderen Grund die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Tier oder die Sache ausübt. 3) Das polizeiliche Handeln kann sich gegen andere als die in den Abs. 1 und 2 erwähnten Personen richten, wenn: a) eine erhebliche Störung oder eine unmittelbar drohende, erhebliche Gefahr abzuwehren ist; b) Massnahmen gegen die verpflichteten Personen nach Abs. 1 und 2 nicht rechtzeitig möglich oder Erfolg versprechend sind; und c) die anderen Personen ohne erhebliche eigene Gefährdung und ohne jede Verletzung höherwertiger Rechtsgüter in Anspruch genommen werden können.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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