Propose a change

G vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz; PolG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 25c Sicherstellung von Sachen und Vermögenswerten

1) Die Landespolizei kann Sachen oder Vermögenswerte sicherstellen, um: a) zu verhindern, dass damit eine Straftat begangen wird; b) eine Gefahr abzuwehren; c) den Eigentümer oder rechtmässigen Besitzer vor Verlust oder Beschädigung der Sache zu schützen. 2) Aufgehoben 3) Die sichergestellten Sachen oder Vermögenswerte sind in ein Verzeichnis aufzunehmen, in welchem auch der Grund für die Sicherstellung ersichtlich ist. Dem Betroffenen ist auf Verlangen eine Kopie abzugeben. 4) Sobald die Voraussetzungen für die Sicherstellung weggefallen sind, hat die Landespolizei die Sachen oder Vermögenswerte an die berechtigte Person herauszugeben. 5) Eine sichergestellte Sache darf verwertet oder, sofern dies nicht möglich ist, auf Kosten des Berechtigten vernichtet werden, wenn: a) sie von der berechtigten Person trotz Aufforderung nicht innerhalb der angesetzten Frist abgeholt wird; b) niemand Anspruch auf diese Sache erhebt; c) sie schneller Wertverminderung ausgesetzt ist; oder d) ihre Aufbewahrung mit erheblichen Kosten oder Schwierigkeiten verbunden ist. 6) Ein allfälliger Verwertungserlös tritt an die Stelle der verwerteten Sache. Kann ein Erlös innert drei Jahren nicht an den Berechtigten ausgezahlt oder die Vermögenswerte nicht ausgefolgt werden, gelten sie als verfallen.

Your change, as a redline

Art. 25c Sicherstellung von Sachen und Vermögenswerten

1) Die Landespolizei kann Sachen oder Vermögenswerte sicherstellen, um: a) zu verhindern, dass damit eine Straftat begangen wird; b) eine Gefahr abzuwehren; c) den Eigentümer oder rechtmässigen Besitzer vor Verlust oder Beschädigung der Sache zu schützen. 2) Aufgehoben 3) Die sichergestellten Sachen oder Vermögenswerte sind in ein Verzeichnis aufzunehmen, in welchem auch der Grund für die Sicherstellung ersichtlich ist. Dem Betroffenen ist auf Verlangen eine Kopie abzugeben. 4) Sobald die Voraussetzungen für die Sicherstellung weggefallen sind, hat die Landespolizei die Sachen oder Vermögenswerte an die berechtigte Person herauszugeben. 5) Eine sichergestellte Sache darf verwertet oder, sofern dies nicht möglich ist, auf Kosten des Berechtigten vernichtet werden, wenn: a) sie von der berechtigten Person trotz Aufforderung nicht innerhalb der angesetzten Frist abgeholt wird; b) niemand Anspruch auf diese Sache erhebt; c) sie schneller Wertverminderung ausgesetzt ist; oder d) ihre Aufbewahrung mit erheblichen Kosten oder Schwierigkeiten verbunden ist. 6) Ein allfälliger Verwertungserlös tritt an die Stelle der verwerteten Sache. Kann ein Erlös innert drei Jahren nicht an den Berechtigten ausgezahlt oder die Vermögenswerte nicht ausgefolgt werden, gelten sie als verfallen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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