Propose a change

G vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz; PolG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 25d Sicherstellung, Beschlagnahme und Einziehung von Propagandamaterial

1) Die Landespolizei stellt, ungeachtet der Menge, Beschaffenheit und Art, Material sicher, das Propagandazwecken dienen kann und dessen Inhalt konkret und ernsthaft zur Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen aufruft. 2) Liegt ein Verdacht auf eine strafbare Handlung vor, übermittelt die Landespolizei das sichergestellte Material an die zuständige Strafverfolgungsbehörde. 3) Die Landespolizei beschlagnahmt das sichergestellte Material nach Abs. 1 und verfügt dessen Einziehung, wenn der Aufruf zur Gewalt konkret und ernsthaft ist. Vorbehalten bleibt Abs. 2. 4) Bei Verbreitung von Propagandamaterial nach Abs. 1 über das Internet kann die Landespolizei vorbehaltlich Abs. 2: a) die Löschung der betroffenen Website verfügen, wenn das Propagandamaterial auf einem Rechner in Liechtenstein liegt; b) eine Sperrempfehlung an die liechtensteinischen Provider erlassen, wenn das Propagandamaterial nicht auf einem Rechner in Liechtenstein liegt. 5) Das eingezogene Material wird vernichtet, sofern es nicht zu Instruktionszwecken verwendet werden kann.

Your change, as a redline

Art. 25d Sicherstellung, Beschlagnahme und Einziehung von Propagandamaterial

1) Die Landespolizei stellt, ungeachtet der Menge, Beschaffenheit und Art, Material sicher, das Propagandazwecken dienen kann und dessen Inhalt konkret und ernsthaft zur Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen aufruft. 2) Liegt ein Verdacht auf eine strafbare Handlung vor, übermittelt die Landespolizei das sichergestellte Material an die zuständige Strafverfolgungsbehörde. 3) Die Landespolizei beschlagnahmt das sichergestellte Material nach Abs. 1 und verfügt dessen Einziehung, wenn der Aufruf zur Gewalt konkret und ernsthaft ist. Vorbehalten bleibt Abs. 2. 4) Bei Verbreitung von Propagandamaterial nach Abs. 1 über das Internet kann die Landespolizei vorbehaltlich Abs. 2: a) die Löschung der betroffenen Website verfügen, wenn das Propagandamaterial auf einem Rechner in Liechtenstein liegt; b) eine Sperrempfehlung an die liechtensteinischen Provider erlassen, wenn das Propagandamaterial nicht auf einem Rechner in Liechtenstein liegt. 5) Das eingezogene Material wird vernichtet, sofern es nicht zu Instruktionszwecken verwendet werden kann.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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