Propose a change

G vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz; PolG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 30c c) Durchführung der Prüfung

1) Die Landespolizei teilt der geprüften Person das Ergebnis der Abklärungen und ihre Beurteilung des Sicherheitsrisikos mit. 2) Die geprüfte Person kann innert zehn Tagen Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen und die Berichtigung falscher personenbezogener Daten verlangen sowie bei Akten des Landes die Entfernung überholter personenbezogener Daten verlangen oder einen Bestreitungsvermerk anbringen lassen. Vorbehalten bleiben Art. 35s Abs. 2 dieses Gesetzes und Art. 57 Abs. 4 des Datenschutzgesetzes. 3) Wird die Sicherheitserklärung nicht erteilt oder mit Vorbehalten versehen, erlässt die Landespolizei auf Antrag der geprüften Person eine Verfügung. 4) Die Landespolizei unterbreitet ihre Beurteilung des Sicherheitsrisikos schriftlich der Stelle, die für die Wahl oder die Übertragung der Funktion zuständig ist. Diese ist an die Beurteilung der Landespolizei nicht gebunden. 5) Die Regierung regelt das Nähere über die Durchführung der Sicherheitsprüfung, insbesondere die Einsichtsrechte sowie die Speicherung, weitere Verwendung und Löschung personenbezogener Daten, mit Verordnung.

Your change, as a redline

Art. 30c c) Durchführung der Prüfung

1) Die Landespolizei teilt der geprüften Person das Ergebnis der Abklärungen und ihre Beurteilung des Sicherheitsrisikos mit. 2) Die geprüfte Person kann innert zehn Tagen Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen und die Berichtigung falscher personenbezogener Daten verlangen sowie bei Akten des Landes die Entfernung überholter personenbezogener Daten verlangen oder einen Bestreitungsvermerk anbringen lassen. Vorbehalten bleiben Art. 35s Abs. 2 dieses Gesetzes und Art. 57 Abs. 4 des Datenschutzgesetzes. 3) Wird die Sicherheitserklärung nicht erteilt oder mit Vorbehalten versehen, erlässt die Landespolizei auf Antrag der geprüften Person eine Verfügung. 4) Die Landespolizei unterbreitet ihre Beurteilung des Sicherheitsrisikos schriftlich der Stelle, die für die Wahl oder die Übertragung der Funktion zuständig ist. Diese ist an die Beurteilung der Landespolizei nicht gebunden. 5) Die Regierung regelt das Nähere über die Durchführung der Sicherheitsprüfung, insbesondere die Einsichtsrechte sowie die Speicherung, weitere Verwendung und Löschung personenbezogener Daten, mit Verordnung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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