G vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz; PolG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 35i Beantwortung
1) Die Landespolizei beantwortet das Ersuchen in der Sprache, in der es gestellt wurde; sie verweist auf allfällige Einschränkungen bei der Verwendung der Informationen und die Geheimhaltungspflichten. 2) Wird die Beantwortung eines Ersuchens verweigert, so informiert die Landespolizei innert Frist nach Art. 35l die ersuchende Behörde über den Verweigerungsgrund. 3) Die Landespolizei übermittelt bei der Beantwortung von Ersuchen einer benannten Strafverfolgungsbehörde die Informationen in Kopie auch der zentralen Kontaktstelle des ersuchenden EU/Schengen-Staats, sofern dadurch nicht hochsensible Ermittlungen oder die Sicherheit einer Person gefährdet werden. 4) Die Landespolizei prüft bei der Beantwortung des Ersuchens, ob es im Einzelfall erforderlich ist, nach Massgabe des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Europäischen Polizeiamt über operative und strategische Kooperation eine Kopie des Ersuchens oder dessen Beantwortung an Europol zu übermitteln. 5) Informationen, die der Landespolizei von einem EU/Schengen-Staat oder von einem Drittstaat übermittelt wurden, dürfen einem anderen EU/Schengen-Staat oder Europol nur mit dessen Einwilligung und unter den von ihm festgelegten Voraussetzungen für die Verwendung der Informationen übermittelt werden.
Art. 35i Beantwortung
1) Die Landespolizei beantwortet das Ersuchen in der Sprache, in der es gestellt wurde; sie verweist auf allfällige Einschränkungen bei der Verwendung der Informationen und die Geheimhaltungspflichten. 2) Wird die Beantwortung eines Ersuchens verweigert, so informiert die Landespolizei innert Frist nach Art. 35l die ersuchende Behörde über den Verweigerungsgrund. 3) Die Landespolizei übermittelt bei der Beantwortung von Ersuchen einer benannten Strafverfolgungsbehörde die Informationen in Kopie auch der zentralen Kontaktstelle des ersuchenden EU/Schengen-Staats, sofern dadurch nicht hochsensible Ermittlungen oder die Sicherheit einer Person gefährdet werden. 4) Die Landespolizei prüft bei der Beantwortung des Ersuchens, ob es im Einzelfall erforderlich ist, nach Massgabe des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Europäischen Polizeiamt über operative und strategische Kooperation eine Kopie des Ersuchens oder dessen Beantwortung an Europol zu übermitteln. 5) Informationen, die der Landespolizei von einem EU/Schengen-Staat oder von einem Drittstaat übermittelt wurden, dürfen einem anderen EU/Schengen-Staat oder Europol nur mit dessen Einwilligung und unter den von ihm festgelegten Voraussetzungen für die Verwendung der Informationen übermittelt werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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