Propose a change

Bundesgesetz über Bauprodukte

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 25 Einbezug und Mitwirkungspflichten

1 Die Marktüberwachungsorgane beziehen die betroffenen Wirtschaftsakteurinnen bei den Massnahmen nach den Artikeln 20–22, 23 Absatz 1 und 24 ein, durch die Risiken abgewendet oder gemindert werden können. 2 Die betroffenen Wirtschaftsakteurinnen und allfällige weitere betroffene Personen sind beim Vollzug der Marktüberwachung im erforderlichen Umfang zur Mitwirkung verpflichtet. Sie haben insbesondere unentgeltlich den Marktüberwachungsorganen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die erforderlichen Nachweise und Unterlagen herauszugeben. 3 Vor der Entscheidung über Massnahmen geben die Marktüberwachungsorgane der betroffenen Wirtschaftsakteurin Gelegenheit zur Stellungnahme. 4 Wurde das Bauprodukt, das Gegenstand einer Massnahme ist, von einer bezeichneten oder gemäss des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen anerkannten Stelle bewertet, so unterrichtet das Marktüberwachungsorgan diese Stelle. SR 0.946.526.81

Your change, as a redline

Art. 25 Einbezug und Mitwirkungspflichten

1 Die Marktüberwachungsorgane beziehen die betroffenen Wirtschaftsakteurinnen bei den Massnahmen nach den Artikeln 20–22, 23 Absatz 1 und 24 ein, durch die Risiken abgewendet oder gemindert werden können. 2 Die betroffenen Wirtschaftsakteurinnen und allfällige weitere betroffene Personen sind beim Vollzug der Marktüberwachung im erforderlichen Umfang zur Mitwirkung verpflichtet. Sie haben insbesondere unentgeltlich den Marktüberwachungsorganen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die erforderlichen Nachweise und Unterlagen herauszugeben. 3 Vor der Entscheidung über Massnahmen geben die Marktüberwachungsorgane der betroffenen Wirtschaftsakteurin Gelegenheit zur Stellungnahme. 4 Wurde das Bauprodukt, das Gegenstand einer Massnahme ist, von einer bezeichneten oder gemäss des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen anerkannten Stelle bewertet, so unterrichtet das Marktüberwachungsorgan diese Stelle. SR 0.946.526.81

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it