Bundesgesetz über Bauprodukte
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6 Bewertung der Leistung
1 Der Bundesrat legt die anzuwendenden Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit fest. 2 Die Herstellerin bewertet die Leistung eines Bauprodukts nach dem nach Absatz 1 festgelegten Verfahren, das in der bezeichneten harmonisierten technischen Spezifikation wiedergegeben ist. Dabei sind, je nach anwendbarem Verfahren, unabhängige Stellen einzubeziehen, die: a. nach Artikel 15 Absatz 1 bezeichnet worden sind; oder b. von der Schweiz im Rahmen des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen anerkannt worden sind. 3 Der Bundesrat kann für die anwendbaren Verfahren Vereinfachungen vorsehen: a. für die Bestimmung des Produkttyps eines Bauprodukts; b. zugunsten von Kleinstunternehmen; c. für nicht in Serie gefertigte Bauprodukte. SR 0.946.526.81
Art. 6 Bewertung der Leistung
1 Der Bundesrat legt die anzuwendenden Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit fest. 2 Die Herstellerin bewertet die Leistung eines Bauprodukts nach dem nach Absatz 1 festgelegten Verfahren, das in der bezeichneten harmonisierten technischen Spezifikation wiedergegeben ist. Dabei sind, je nach anwendbarem Verfahren, unabhängige Stellen einzubeziehen, die: a. nach Artikel 15 Absatz 1 bezeichnet worden sind; oder b. von der Schweiz im Rahmen des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen anerkannt worden sind. 3 Der Bundesrat kann für die anwendbaren Verfahren Vereinfachungen vorsehen: a. für die Bestimmung des Produkttyps eines Bauprodukts; b. zugunsten von Kleinstunternehmen; c. für nicht in Serie gefertigte Bauprodukte. SR 0.946.526.81
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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