Propose a change

Anordnung zu Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung und des Altersgeldes sowie des Versorgungsausgleichs

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 16 Übersendung erforderlicher Unterlagen

(1) Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dieser Anordnung übersendet die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle der Generalzolldirektion 1. den Bescheid über die Festsetzung der Versorgungsbezüge, sofern sich die oberste Dienstbehörde die erste Festsetzung der Versorgungsbezüge vorbehalten hat, 2. im Übrigen die erforderlichen Personalaktendaten, zumindest aber die Personalunterlagen, die für die Rechnungsprüfung erforderlich sind und 3. in Unfallfürsorgeangelegenheiten alle dienstunfallrechtlich relevanten Unterlagen, insbesondere Unterlagen der Unfalluntersuchung einschließlich medizinischer Unterlagen und Abrechnungsunterlagen über die Heilbehandlungskosten. (2) Ist für die Geltendmachung von übergegangenen Schadensersatzansprüchen nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes aus Dienstunfällen die Generalzolldirektion zuständig, so übersendet die oberste Dienstbehörde der Generalzolldirektion eine Kopie der Akte über die Bearbeitung des Schadensersatzanspruchs, sofern eine solche Akte vorhanden ist. (3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Unterlagen werden in Papierform oder elektronisch übersandt. (4) Die Absätze 1 und 3 gelten entsprechend, wenn es sich um eine Festsetzung der altersgeldfähigen Dienstzeit und der altersgeldfähigen Dienstbezüge oder die erste Festsetzung von Leistungen nach dem Altersgeldgesetz handelt.

Your change, as a redline

§ 16 Übersendung erforderlicher Unterlagen

(1) Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dieser Anordnung übersendet die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle der Generalzolldirektion 1. den Bescheid über die Festsetzung der Versorgungsbezüge, sofern sich die oberste Dienstbehörde die erste Festsetzung der Versorgungsbezüge vorbehalten hat, 2. im Übrigen die erforderlichen Personalaktendaten, zumindest aber die Personalunterlagen, die für die Rechnungsprüfung erforderlich sind und 3. in Unfallfürsorgeangelegenheiten alle dienstunfallrechtlich relevanten Unterlagen, insbesondere Unterlagen der Unfalluntersuchung einschließlich medizinischer Unterlagen und Abrechnungsunterlagen über die Heilbehandlungskosten. (2) Ist für die Geltendmachung von übergegangenen Schadensersatzansprüchen nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes aus Dienstunfällen die Generalzolldirektion zuständig, so übersendet die oberste Dienstbehörde der Generalzolldirektion eine Kopie der Akte über die Bearbeitung des Schadensersatzanspruchs, sofern eine solche Akte vorhanden ist. (3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Unterlagen werden in Papierform oder elektronisch übersandt. (4) Die Absätze 1 und 3 gelten entsprechend, wenn es sich um eine Festsetzung der altersgeldfähigen Dienstzeit und der altersgeldfähigen Dienstbezüge oder die erste Festsetzung von Leistungen nach dem Altersgeldgesetz handelt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
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