614.352.1 Gegenrechtsvereinbarungen betreffend die Befreiung von den Erbschafts, und Schenkungssteuern RRB vom 19. März 1991 1. Die Gegenrechtsvereinbarungen mit den Kantonen Bern, Glarus, Freiburg, Aargau, St. Gallen, Wallis, Genf und Jura über die Steuerbefreiung von Zuwendungen aus letztwilliger Verfügung oder aus Schenkungen zu Gunsten der andern Kantone, ihrer Gemeinden und von Institutionen mit öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecksetzung auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungssteuern werden genehmigt. Das Inkrafttreten richtet sich nach der einzelnen Vereinbarung. 2. Die Gegenrechtszusicherung vom 1./5. Dezember 18991) an den Kanton Tessin wird mit sofortiger Wirkung widerrufen. ________________ 1) GS 62, 500.
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Gegenrechtsvereinbarungen betreffend die Befreiung von den Erbschafts, und Schenkungssteuern
Solothurn · 614.352.1 · intercantonal agreement
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