Eigentümerstrategie der Gemeinde für die Alters- und Pflegeheime Glarus Nord APGN
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 0.1 <strong>*</strong> Allgemeine Bestimmungen
1 Die vorliegende Eigentümerstrategie wird auf der Grundlage der Gemeindeordnung der Gemeinde Glarus Nord und des Organisationsreglements der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord (APGN) erstellt. Die Gemeinde ist die Alleineigentümerin der APGN. 2 Die Interessen der Gemeinde Glarus Nord werden durch den Gemeinderat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt er die unternehmerische Autonomie der APGN und anerkennt in seiner Eigenschaft als Vertreter der Eigentümerin die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf Geschäftsstrategie und -politik. 3 Neben der Festlegung der Eigentümerstrategie nimmt die Gemeinde ihre Rechte als Besitzerin wahr, insbesondere durch: a) die Wahl von fünf der sieben Verwaltungsratsmitgliedern und des Präsidiums durch den Gemeinderat; b) Information und Berichterstattung zuhanden der Gemeindeversammlung; c) Vorgaben des Gemeinderates zu Planung und Reporting der Institution.
Art. 0.1 <strong>*</strong> Allgemeine Bestimmungen
1 Die vorliegende Eigentümerstrategie wird auf der Grundlage der Gemeindeordnung der Gemeinde Glarus Nord und des Organisationsreglements der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord (APGN) erstellt. Die Gemeinde ist die Alleineigentümerin der APGN. 2 Die Interessen der Gemeinde Glarus Nord werden durch den Gemeinderat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt er die unternehmerische Autonomie der APGN und anerkennt in seiner Eigenschaft als Vertreter der Eigentümerin die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf Geschäftsstrategie und -politik. 3 Neben der Festlegung der Eigentümerstrategie nimmt die Gemeinde ihre Rechte als Besitzerin wahr, insbesondere durch: a) die Wahl von fünf der sieben Verwaltungsratsmitgliedern und des Präsidiums durch den Gemeinderat; b) Information und Berichterstattung zuhanden der Gemeindeversammlung; c) Vorgaben des Gemeinderates zu Planung und Reporting der Institution.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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