Personalverordnung der Stadt Luzern (PVo)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 10 Seite 8/105
20 Überstunden 1 Als Überstunde gilt die Arbeitszeit, welche die Mitarbeitenden bei der Arbeit nach Dienstplan oder bei Schichtarbeit auf Anordnung der Führungskraft über die persönliche Arbeitsverpflichtung hinaus leisten. Die oder der einzelne Mitarbeitende ist verpflichtet, in besonderen Fällen Überstunden in zumutbarem Ausmass zu leisten. 2 Eine Überstunde kann frühestens 15 Minuten nach Überschreitung der persönlichen Arbeitszeit entstehen. Wird ohne Anordnung der Führungskraft Arbeitszeit über die persönliche Arbeitsverpflichtung hinaus geleistet, kann diese zusätzliche Zeit als Mehrzeit erfasst werden. 3 Überstunden sind, sobald dies betrieblich möglich ist, durch Freizeit in gleichem Ausmass zuzüglich folgender Zeitzuschläge auszugleichen: – 50 % Zeitzuschlag am Ruhetag gemäss Art. 7 Abs. 1 lit. a; – 25 % Zeitzuschlag bei Verlängerung der Schicht. 4 Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen auch bei flexibler Arbeitszeit und bei Arbeitseinsatz im Pikettdienst geleistete Mehrzeiten als Überstunden bezeichnen und folgende Zeitzuschläge gewähren: – 50 % Zeitzuschlag während der Nacht (20.00–6.00 Uhr) oder am Ruhetag gemäss Art. 7 Abs. 1 lit. a; – 25 % Zeitzuschlag an arbeitsfreien Tagen gemäss Art. 7 Abs. 1 lit. b–d und zwischen 19.00–20.00 Uhr und 6.00–6.45 Uhr. 5 Erscheint eine Kompensation aus besonderen Gründen nicht zweckmässig, kann die zuständige Behörde nach Anhören des Personals für ihren Bereich oder Teile davon anordnen, dass die zusätzlich geleistete Zeit und die Zeitzuschläge in der Form von Geld vergütet werden.
Art. 10 Seite 8/105
20 Überstunden 1 Als Überstunde gilt die Arbeitszeit, welche die Mitarbeitenden bei der Arbeit nach Dienstplan oder bei Schichtarbeit auf Anordnung der Führungskraft über die persönliche Arbeitsverpflichtung hinaus leisten. Die oder der einzelne Mitarbeitende ist verpflichtet, in besonderen Fällen Überstunden in zumutbarem Ausmass zu leisten. 2 Eine Überstunde kann frühestens 15 Minuten nach Überschreitung der persönlichen Arbeitszeit entstehen. Wird ohne Anordnung der Führungskraft Arbeitszeit über die persönliche Arbeitsverpflichtung hinaus geleistet, kann diese zusätzliche Zeit als Mehrzeit erfasst werden. 3 Überstunden sind, sobald dies betrieblich möglich ist, durch Freizeit in gleichem Ausmass zuzüglich folgender Zeitzuschläge auszugleichen: – 50 % Zeitzuschlag am Ruhetag gemäss Art. 7 Abs. 1 lit. a; – 25 % Zeitzuschlag bei Verlängerung der Schicht. 4 Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen auch bei flexibler Arbeitszeit und bei Arbeitseinsatz im Pikettdienst geleistete Mehrzeiten als Überstunden bezeichnen und folgende Zeitzuschläge gewähren: – 50 % Zeitzuschlag während der Nacht (20.00–6.00 Uhr) oder am Ruhetag gemäss Art. 7 Abs. 1 lit. a; – 25 % Zeitzuschlag an arbeitsfreien Tagen gemäss Art. 7 Abs. 1 lit. b–d und zwischen 19.00–20.00 Uhr und 6.00–6.45 Uhr. 5 Erscheint eine Kompensation aus besonderen Gründen nicht zweckmässig, kann die zuständige Behörde nach Anhören des Personals für ihren Bereich oder Teile davon anordnen, dass die zusätzlich geleistete Zeit und die Zeitzuschläge in der Form von Geld vergütet werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.