Personalverordnung der Stadt Luzern (PVo)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 12 Seite 9/105
22 Teilzeitarbeit 1 Die zuständige Behörde entscheidet im Rahmen der Stellenprozente gemäss Stellenplan, der ihr zugeteilten Räume und der zur Verfügung stehenden Einrichtungen bzw. Kredite, für welche Stellen Teilzeitarbeit gilt. Sie beachtet die Wünsche der Mitarbeitenden, die betrieblichen Möglichkeiten und die Bedürfnisse der Bevölkerung. Vorbehalten bleibt der Anspruch auf Teilzeitarbeit gemäss Art. 27b. 2 Die Besetzung freier Stellen in Teilzeitarbeit sowie gegebenenfalls in Jobsharing ist bei jeder Vakanz zu prüfen. Ein Ausschluss von Teilzeitarbeit bereits bei der Ausschreibung bedarf der Zustimmung der zuständigen Direktionsleitung. 3 Es besteht ein Anspruch auf eine zeitlich befristete Herabsetzung des Arbeitspensums, wenn die oder der Mitarbeitende sie für die Übernahme der Pflege von Familienmitgliedern oder der Lebenspartnerin / des Lebenspartners beantragt. Bei der Festlegung des Pensums und der Dauer der Herabsetzung zwischen der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter und der zuständigen Behörde sind die betrieblichen Umstände zu berücksichtigen. Eine Vereinbarung zur Regelung des Anspruchs ist der Dienstabteilung Personal zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen und alle sechs Monate zu überprüfen. Bei Uneinigkeit prüft und beurteilt die Dienstabteilung Personal den Sachverhalt und gibt der zuständigen Behörde eine Empfehlung ab. 4 Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten auch für das Teilzeitpersonal. Es gelten folgende Besonderheiten: a. Die jährliche Soll-Arbeitszeit ist dem Beschäftigungsgrad entsprechend herabgesetzt. b. Der Anspruch auf Ferien- und Urlaubstage (Art. 15–18 bzw. Art. 21–32) ist unverändert. Bei Ereignissen, die einen Urlaubsanspruch begründen, und an Ferientagen wird dem Arbeitszeitkonto die dem Beschäftigungsgrad entsprechende Arbeitszeit gutgeschrieben. c. Die Besoldungen und Nebenrechte (Art. 33–44a) sind dem Beschäftigungsgrad entsprechend herabgesetzt. d. Der Beschäftigungsgrad von Mitarbeitenden mit schwankenden Pensen entspricht dem Durchschnitt seit der Anstellung, höchstens der letzten zwölf Monate. 5 Abweichende Bestimmungen bleiben vorbehalten. 22 Fassung gemäss Änderung vom 7. Dezember 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023.
Art. 12 Seite 9/105
22 Teilzeitarbeit 1 Die zuständige Behörde entscheidet im Rahmen der Stellenprozente gemäss Stellenplan, der ihr zugeteilten Räume und der zur Verfügung stehenden Einrichtungen bzw. Kredite, für welche Stellen Teilzeitarbeit gilt. Sie beachtet die Wünsche der Mitarbeitenden, die betrieblichen Möglichkeiten und die Bedürfnisse der Bevölkerung. Vorbehalten bleibt der Anspruch auf Teilzeitarbeit gemäss Art. 27b. 2 Die Besetzung freier Stellen in Teilzeitarbeit sowie gegebenenfalls in Jobsharing ist bei jeder Vakanz zu prüfen. Ein Ausschluss von Teilzeitarbeit bereits bei der Ausschreibung bedarf der Zustimmung der zuständigen Direktionsleitung. 3 Es besteht ein Anspruch auf eine zeitlich befristete Herabsetzung des Arbeitspensums, wenn die oder der Mitarbeitende sie für die Übernahme der Pflege von Familienmitgliedern oder der Lebenspartnerin / des Lebenspartners beantragt. Bei der Festlegung des Pensums und der Dauer der Herabsetzung zwischen der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter und der zuständigen Behörde sind die betrieblichen Umstände zu berücksichtigen. Eine Vereinbarung zur Regelung des Anspruchs ist der Dienstabteilung Personal zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen und alle sechs Monate zu überprüfen. Bei Uneinigkeit prüft und beurteilt die Dienstabteilung Personal den Sachverhalt und gibt der zuständigen Behörde eine Empfehlung ab. 4 Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten auch für das Teilzeitpersonal. Es gelten folgende Besonderheiten: a. Die jährliche Soll-Arbeitszeit ist dem Beschäftigungsgrad entsprechend herabgesetzt. b. Der Anspruch auf Ferien- und Urlaubstage (Art. 15–18 bzw. Art. 21–32) ist unverändert. Bei Ereignissen, die einen Urlaubsanspruch begründen, und an Ferientagen wird dem Arbeitszeitkonto die dem Beschäftigungsgrad entsprechende Arbeitszeit gutgeschrieben. c. Die Besoldungen und Nebenrechte (Art. 33–44a) sind dem Beschäftigungsgrad entsprechend herabgesetzt. d. Der Beschäftigungsgrad von Mitarbeitenden mit schwankenden Pensen entspricht dem Durchschnitt seit der Anstellung, höchstens der letzten zwölf Monate. 5 Abweichende Bestimmungen bleiben vorbehalten. 22 Fassung gemäss Änderung vom 7. Dezember 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.