Propose a change

Personalverordnung der Stadt Luzern (PVo)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 20a

35 Lohnzahlung bei Arbeitsunfähigkeit 1 Bei Arbeitsunfähigkeit wird den Mitarbeitenden ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zur rechtsgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während maximal 730 Kalendertagen der Lohn inklusive allfälliger Sozialzulagen fortbezahlt. Vorbehalten bleibt ein allfälliger weitergehender Anspruch auf Kranken- oder Unfalltaggelder. 2 In der Probezeit, eingeschlossen die Dauer des Unterbruchs gemäss Art. 8 Abs. 2 PR, wird die Besoldung während zwei Monaten fortbezahlt. In den Fällen, bei denen infolge internen Stellenwechsels erneut eine Probezeit vereinbart wurde, gilt Absatz 1. 3 Wird das Arbeitsverhältnis bei dauernder Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf der Frist von Abs. 1 aufgelöst oder umgestaltet, wird bis zum Ablauf der Frist eine Entschädigung in der Höhe der Fortzahlung des Lohns inklusive allfälliger Sozialzulagen ausgerichtet, sofern die Arbeitsunfähigkeit für die 34–35 Fassung gemäss Änderung vom 4. Dezember 2019, in Kraft seit 1. Januar 2020. Seite 14/105 ganze Zeitdauer ausgewiesen ist und das Arbeitsverhältnis für diese Zeitdauer oder unbefristet eingegangen worden ist. 4 Funktionszulagen werden nicht weiter ausgerichtet, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als einen Monat dauert. 5 Für die Berechnung des Lohns ist die tägliche Soll-Arbeitszeit und bei wiederholt wechselndem Beschäftigungsgrad die durchschnittliche Lohnzahlung während der letzten zwölf Monate massgebend.

Your change, as a redline

Art. 20a

35 Lohnzahlung bei Arbeitsunfähigkeit 1 Bei Arbeitsunfähigkeit wird den Mitarbeitenden ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zur rechtsgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während maximal 730 Kalendertagen der Lohn inklusive allfälliger Sozialzulagen fortbezahlt. Vorbehalten bleibt ein allfälliger weitergehender Anspruch auf Kranken- oder Unfalltaggelder. 2 In der Probezeit, eingeschlossen die Dauer des Unterbruchs gemäss Art. 8 Abs. 2 PR, wird die Besoldung während zwei Monaten fortbezahlt. In den Fällen, bei denen infolge internen Stellenwechsels erneut eine Probezeit vereinbart wurde, gilt Absatz 1. 3 Wird das Arbeitsverhältnis bei dauernder Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf der Frist von Abs. 1 aufgelöst oder umgestaltet, wird bis zum Ablauf der Frist eine Entschädigung in der Höhe der Fortzahlung des Lohns inklusive allfälliger Sozialzulagen ausgerichtet, sofern die Arbeitsunfähigkeit für die 34–35 Fassung gemäss Änderung vom 4. Dezember 2019, in Kraft seit 1. Januar 2020. Seite 14/105 ganze Zeitdauer ausgewiesen ist und das Arbeitsverhältnis für diese Zeitdauer oder unbefristet eingegangen worden ist. 4 Funktionszulagen werden nicht weiter ausgerichtet, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als einen Monat dauert. 5 Für die Berechnung des Lohns ist die tägliche Soll-Arbeitszeit und bei wiederholt wechselndem Beschäftigungsgrad die durchschnittliche Lohnzahlung während der letzten zwölf Monate massgebend.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds