Propose a change

Personalverordnung der Stadt Luzern (PVo)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 20d Seite 15/105

38 Berücksichtigung von Leistungen Dritter 1 Soweit Leistungen gleicher Art und für das gleiche Ereignis der betreffenden Vorsorgeeinrichtung, einer anderen Sozialversicherung oder eines haftpflichtigen Dritten nicht der Stadt Luzern zukommen, wird der Lohn, welcher nach Art. 20a für den gleichen Zeitraum ausgerichtet wird, im Umfang dieser Leistungen gekürzt. 2 Werden Leistungen nach Abs. 1 gleicher Art und für das gleiche Ereignis erst nachträglich festgelegt, wird die Fortzahlung des Lohns im Umfang der für die gleiche Zeit nachbezahlten Leistung gekürzt oder das zu viel bezogene Gehalt von den Mitarbeitenden zurückgefordert. Die Stadt Luzern kann im Umfange dieses Rückforderungsrechts die Auszahlung der Nachzahlung an sie verlangen. 3 Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, entsprechende Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen und die Dienstabteilung Personal darüber zu informieren. 4 Stellen der Stadt Luzern ausbezahlte Leistungen Dritter nicht massgebenden Lohn im Sinne der AHV-Gesetzgebung dar, wird der darauf zu viel berechnete AHV/IV/EO/ALV/UV-Betrag nicht zurückerstattet.

Your change, as a redline

Art. 20d Seite 15/105

38 Berücksichtigung von Leistungen Dritter 1 Soweit Leistungen gleicher Art und für das gleiche Ereignis der betreffenden Vorsorgeeinrichtung, einer anderen Sozialversicherung oder eines haftpflichtigen Dritten nicht der Stadt Luzern zukommen, wird der Lohn, welcher nach Art. 20a für den gleichen Zeitraum ausgerichtet wird, im Umfang dieser Leistungen gekürzt. 2 Werden Leistungen nach Abs. 1 gleicher Art und für das gleiche Ereignis erst nachträglich festgelegt, wird die Fortzahlung des Lohns im Umfang der für die gleiche Zeit nachbezahlten Leistung gekürzt oder das zu viel bezogene Gehalt von den Mitarbeitenden zurückgefordert. Die Stadt Luzern kann im Umfange dieses Rückforderungsrechts die Auszahlung der Nachzahlung an sie verlangen. 3 Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, entsprechende Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen und die Dienstabteilung Personal darüber zu informieren. 4 Stellen der Stadt Luzern ausbezahlte Leistungen Dritter nicht massgebenden Lohn im Sinne der AHV-Gesetzgebung dar, wird der darauf zu viel berechnete AHV/IV/EO/ALV/UV-Betrag nicht zurückerstattet.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds