Personalverordnung der Stadt Luzern (PVo)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 23
43 Besoldungsanspruch während der Dienstleistung 1 Die Mitarbeitenden haben während der Zeit der Dienstleistungen Anspruch auf besoldeten Urlaub. 2 Der Besoldungsanspruch entfällt für die Zeit der zusätzlichen Dienstleistungen, a. wenn die Militär-, Schutz- oder Zivildienste während der letzten vier Jahre insgesamt länger als zwölf Monate gedauert haben, b. wenn die Dienste gemäss Art. 21 lit. c insgesamt länger als 15 Arbeitstage gedauert haben, c. wenn die übrigen Dienstleistungen im Sinne von Art. 21 lit. d, e, h und i während des Kalenderjahres insgesamt länger als zehn Arbeitstage gedauert haben; d. wenn der humanitäre Einsatz während der letzten zwei Jahre insgesamt länger als vier Monate gedauert hat. 42 Fassung gemäss Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. 43 Fassung gemäss Änderung vom 10. Januar 2024, rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2024. Seite 17/105 3 Die oder der Mitarbeitende hat während der Zeit der zusätzlichen Dienstleistungen Anspruch auf unbesoldeten Urlaub.
Art. 23
43 Besoldungsanspruch während der Dienstleistung 1 Die Mitarbeitenden haben während der Zeit der Dienstleistungen Anspruch auf besoldeten Urlaub. 2 Der Besoldungsanspruch entfällt für die Zeit der zusätzlichen Dienstleistungen, a. wenn die Militär-, Schutz- oder Zivildienste während der letzten vier Jahre insgesamt länger als zwölf Monate gedauert haben, b. wenn die Dienste gemäss Art. 21 lit. c insgesamt länger als 15 Arbeitstage gedauert haben, c. wenn die übrigen Dienstleistungen im Sinne von Art. 21 lit. d, e, h und i während des Kalenderjahres insgesamt länger als zehn Arbeitstage gedauert haben; d. wenn der humanitäre Einsatz während der letzten zwei Jahre insgesamt länger als vier Monate gedauert hat. 42 Fassung gemäss Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. 43 Fassung gemäss Änderung vom 10. Januar 2024, rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2024. Seite 17/105 3 Die oder der Mitarbeitende hat während der Zeit der zusätzlichen Dienstleistungen Anspruch auf unbesoldeten Urlaub.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.