Personalverordnung der Stadt Luzern (PVo)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 41 Seite 29/105
73 Besondere Familienzulage 1 Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf eine besondere Familienzulage von Fr. 300.– pro Monat, wenn sie Anspruch auf mindestens eine Kinder- oder Ausbildungszulage gemäss dem Bundesgesetz über die Familienzulagen vom 24. März 2006 (FamZG) haben. Die besondere Familienzulage wird auch ausgerichtet, wenn die Mitarbeitenden das minimale jährliche Erwerbseinkommen gemäss Art. 13 Abs. 3 FamZG nicht erzielen. 2 Für Mitarbeitende mit im Ausland wohnhaften Kindern gilt die bundesrechtliche Lösung für die Ausrichtung von Familienzulagen sinngemäss. 3 Die Mitarbeitenden haben während eines teilweise besoldeten Urlaubs einen anteilsmässigen Anspruch und während eines unbesoldeten Urlaubs keinen Anspruch. Art. 12 Abs. 3 lit. c findet Anwendung. 4 Haben zwei bei der Stadt angestellte Personen für das gleiche Kind Anspruch auf eine besondere Familienzulage, wird diese anteilsmässig, aber insgesamt nur einmal ausgerichtet. 5 Die Mitarbeitenden haben der zuständigen Behörde alle Tatsachen zu melden, die ihren Anspruch auf die besondere Familienzulage beeinflussen.
Art. 41 Seite 29/105
73 Besondere Familienzulage 1 Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf eine besondere Familienzulage von Fr. 300.– pro Monat, wenn sie Anspruch auf mindestens eine Kinder- oder Ausbildungszulage gemäss dem Bundesgesetz über die Familienzulagen vom 24. März 2006 (FamZG) haben. Die besondere Familienzulage wird auch ausgerichtet, wenn die Mitarbeitenden das minimale jährliche Erwerbseinkommen gemäss Art. 13 Abs. 3 FamZG nicht erzielen. 2 Für Mitarbeitende mit im Ausland wohnhaften Kindern gilt die bundesrechtliche Lösung für die Ausrichtung von Familienzulagen sinngemäss. 3 Die Mitarbeitenden haben während eines teilweise besoldeten Urlaubs einen anteilsmässigen Anspruch und während eines unbesoldeten Urlaubs keinen Anspruch. Art. 12 Abs. 3 lit. c findet Anwendung. 4 Haben zwei bei der Stadt angestellte Personen für das gleiche Kind Anspruch auf eine besondere Familienzulage, wird diese anteilsmässig, aber insgesamt nur einmal ausgerichtet. 5 Die Mitarbeitenden haben der zuständigen Behörde alle Tatsachen zu melden, die ihren Anspruch auf die besondere Familienzulage beeinflussen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.