Personalverordnung der Stadt Luzern (PVo)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 44a
77 Vorschussleistungen bei Arbeitsunfähigkeit 1 Wurde das Arbeitsverhältnis rechtskräftig beendet und besteht gemäss Art. 20a ff. kein Anspruch auf Fortzahlung des Lohns, werden der oder dem Mitarbeitenden Vorschussleistungen ausgerichtet, wenn zu diesem Zeitpunkt über die angemeldeten Ansprüche an die Sozialversicherung noch nicht rechtskräftig entschieden ist. 2 Die Vorschussleistungen liegen in der Höhe der zu erwartenden Leistungen der Sozialversicherung und werden, gegen Abtretung dieser Ansprüche für den Zeitraum der Bevorschussung, bis zum Vorliegen des rechtskräftigen Entscheids, in der Höhe von 80 % des bisherigen Lohns und längstens für zwölf Monate ausgerichtet. 3 Mit dem Vollzug der Ausrichtung dieser Vorschussleistungen wird die Dienstabteilung Personal beauftragt. Die Ausrichtung erfolgt zu Lasten des städtischen Personalhilfsfonds. Die Entscheidungskompetenzen gemäss Art. 64 Abs. 1 sind in diesen Fällen nicht anwendbar. 75 Fassung gemäss Änderung vom 18. November 2015, in Kraft seit 1. Januar 2016. 76 Fassung gemäss Änderung vom 10. Januar 2024, rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2024. 77 Fassung gemäss Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. Seite 31/105 2. Vergütungen und Spesen
Art. 44a
77 Vorschussleistungen bei Arbeitsunfähigkeit 1 Wurde das Arbeitsverhältnis rechtskräftig beendet und besteht gemäss Art. 20a ff. kein Anspruch auf Fortzahlung des Lohns, werden der oder dem Mitarbeitenden Vorschussleistungen ausgerichtet, wenn zu diesem Zeitpunkt über die angemeldeten Ansprüche an die Sozialversicherung noch nicht rechtskräftig entschieden ist. 2 Die Vorschussleistungen liegen in der Höhe der zu erwartenden Leistungen der Sozialversicherung und werden, gegen Abtretung dieser Ansprüche für den Zeitraum der Bevorschussung, bis zum Vorliegen des rechtskräftigen Entscheids, in der Höhe von 80 % des bisherigen Lohns und längstens für zwölf Monate ausgerichtet. 3 Mit dem Vollzug der Ausrichtung dieser Vorschussleistungen wird die Dienstabteilung Personal beauftragt. Die Ausrichtung erfolgt zu Lasten des städtischen Personalhilfsfonds. Die Entscheidungskompetenzen gemäss Art. 64 Abs. 1 sind in diesen Fällen nicht anwendbar. 75 Fassung gemäss Änderung vom 18. November 2015, in Kraft seit 1. Januar 2016. 76 Fassung gemäss Änderung vom 10. Januar 2024, rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2024. 77 Fassung gemäss Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. Seite 31/105 2. Vergütungen und Spesen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.