Propose a change

Personalverordnung der Stadt Luzern (PVo)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 48

82 Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel 1 Für dienstlich begründete Fahrten sind in der Regel die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Den Mitarbeitenden werden nur die dadurch entstehenden Kosten erstattet. 2 Bei Bahnfahrten besteht grundsätzlich nur der Anspruch auf eine Fahrkarte der zweiten Klasse. Bei einer einfachen Bahnfahrt von über einer Stunde Fahrzeit besteht Anspruch auf eine Fahrkarte der 1. Klasse. Die Führungskraft kann aus besonderen Gründen (Aktenstudium, Sitzungsvorbereitung) die Benützung der ersten Klasse auch für kürzere Strecken bewilligen. 3 Die Mitarbeitenden haben die Fahrkarten vor Reiseantritt über SBB Businesstravel zu bestellen. Die Dienstabteilung Personal erlässt eine Weisung. 4 Die Mitarbeitenden mit einem persönlichen Halbtax-Abonnement erhalten eine Vergütung an dessen Kosten. Sie bestimmt sich nach der Höhe der Fahrkosten, die durch die Verwendung dieses Abonnements reduziert werden konnte. Die Vergütung beträgt maximal die Kosten eines Halbtax- Abonnements. 5 Mitarbeitende, die für ihre dienstlichen Fahrten ihr persönliches Generalabonnement einsetzen, erhalten einen Betrag erstattet, welcher der Höhe der Kosten einer verbilligten Fahrkarte mit Halbtax-Abonnement entspricht. 81 Fassung gemäss Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. 82 Fassung gemäss Änderung vom 7. Dezember 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023.

Your change, as a redline

Art. 48

82 Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel 1 Für dienstlich begründete Fahrten sind in der Regel die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Den Mitarbeitenden werden nur die dadurch entstehenden Kosten erstattet. 2 Bei Bahnfahrten besteht grundsätzlich nur der Anspruch auf eine Fahrkarte der zweiten Klasse. Bei einer einfachen Bahnfahrt von über einer Stunde Fahrzeit besteht Anspruch auf eine Fahrkarte der 1. Klasse. Die Führungskraft kann aus besonderen Gründen (Aktenstudium, Sitzungsvorbereitung) die Benützung der ersten Klasse auch für kürzere Strecken bewilligen. 3 Die Mitarbeitenden haben die Fahrkarten vor Reiseantritt über SBB Businesstravel zu bestellen. Die Dienstabteilung Personal erlässt eine Weisung. 4 Die Mitarbeitenden mit einem persönlichen Halbtax-Abonnement erhalten eine Vergütung an dessen Kosten. Sie bestimmt sich nach der Höhe der Fahrkosten, die durch die Verwendung dieses Abonnements reduziert werden konnte. Die Vergütung beträgt maximal die Kosten eines Halbtax- Abonnements. 5 Mitarbeitende, die für ihre dienstlichen Fahrten ihr persönliches Generalabonnement einsetzen, erhalten einen Betrag erstattet, welcher der Höhe der Kosten einer verbilligten Fahrkarte mit Halbtax-Abonnement entspricht. 81 Fassung gemäss Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. 82 Fassung gemäss Änderung vom 7. Dezember 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds