Personalverordnung der Stadt Luzern (PVo)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6 III. Arbeitszeit
12 Grundsatz 1 Die allgemeine tägliche Soll-Arbeitszeit beträgt 8,4 Stunden. 2 Die jährliche Soll-Arbeitszeit der Mitarbeitenden, die in einem Arbeitspensum von 100% arbeiten, ergibt sich aus der Multiplikation der allgemeinen täglichen Soll-Arbeitszeit mit der entsprechenden Anzahl der Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Dienstabteilung Personal berechnet die jährliche Soll-Arbeitszeit und teilt diese den zuständigen Behörden am Anfang des Jahres mit. Die jährliche Soll-Arbeitszeit der Mitarbeitenden, die regelmässig Teilzeit arbeiten, entspricht dem ihrem Beschäftigungsgrad entsprechenden Anteil. 7 Eingefügt durch Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. 8 Fassung gemäss Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. 9–11 Aufgehoben durch Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. 12 Fassung gemäss Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. Seite 5/105 3 Die Mitarbeitenden haben ihre jährliche Soll-Arbeitszeit bis zum Jahresende zu leisten. 4 Die Mitarbeitenden können im Rahmen der Bestimmungen dieser Verordnung ihre Arbeitszeit flexibel gestalten. Sie haben dabei die Erfüllung des Leistungsauftrags zu berücksichtigen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen gemäss Art. 6a sowie die Weisungen der Führungskraft zur Gewährleistung des Dienstbetriebs.
Art. 6 III. Arbeitszeit
12 Grundsatz 1 Die allgemeine tägliche Soll-Arbeitszeit beträgt 8,4 Stunden. 2 Die jährliche Soll-Arbeitszeit der Mitarbeitenden, die in einem Arbeitspensum von 100% arbeiten, ergibt sich aus der Multiplikation der allgemeinen täglichen Soll-Arbeitszeit mit der entsprechenden Anzahl der Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Dienstabteilung Personal berechnet die jährliche Soll-Arbeitszeit und teilt diese den zuständigen Behörden am Anfang des Jahres mit. Die jährliche Soll-Arbeitszeit der Mitarbeitenden, die regelmässig Teilzeit arbeiten, entspricht dem ihrem Beschäftigungsgrad entsprechenden Anteil. 7 Eingefügt durch Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. 8 Fassung gemäss Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. 9–11 Aufgehoben durch Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. 12 Fassung gemäss Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. Seite 5/105 3 Die Mitarbeitenden haben ihre jährliche Soll-Arbeitszeit bis zum Jahresende zu leisten. 4 Die Mitarbeitenden können im Rahmen der Bestimmungen dieser Verordnung ihre Arbeitszeit flexibel gestalten. Sie haben dabei die Erfüllung des Leistungsauftrags zu berücksichtigen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen gemäss Art. 6a sowie die Weisungen der Führungskraft zur Gewährleistung des Dienstbetriebs.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.