Personalverordnung der Stadt Luzern (PVo)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 61
97 Bewilligungspflichtige Nebenbeschäftigung 1 Die Mitarbeitenden dürfen ohne Bewilligung der zuständigen Behörde keine Nebenbeschäftigung ausüben, welche a. Arbeitszeit beansprucht, oder b. die Arbeitsleistung der Mitarbeitenden beeinträchtigen kann. 2 Die zuständige Behörde kann die Nebenbeschäftigung bewilligen, sofern der geordnete Dienstbetrieb gewährleistet bleibt und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Gleichzeitig befreit sie die Mitarbeitenden im erforderlichen Ausmass von der Pflicht zur Arbeitsleistung und erteilt ihr einen besoldeten, teilweise besoldeten oder unbesoldeten Urlaub. 3 Anstelle eines teilweise besoldeten oder eines unbesoldeten Urlaubs kann die zuständige Behörde den Mitarbeitenden gestatten, ihre persönliche Arbeitszeit entsprechend anzupassen und einen Teil ihrer Arbeit ausserhalb der allgemeinen täglichen Arbeitszeit zu leisten. 4. Personalhilfsfonds
Art. 61
97 Bewilligungspflichtige Nebenbeschäftigung 1 Die Mitarbeitenden dürfen ohne Bewilligung der zuständigen Behörde keine Nebenbeschäftigung ausüben, welche a. Arbeitszeit beansprucht, oder b. die Arbeitsleistung der Mitarbeitenden beeinträchtigen kann. 2 Die zuständige Behörde kann die Nebenbeschäftigung bewilligen, sofern der geordnete Dienstbetrieb gewährleistet bleibt und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Gleichzeitig befreit sie die Mitarbeitenden im erforderlichen Ausmass von der Pflicht zur Arbeitsleistung und erteilt ihr einen besoldeten, teilweise besoldeten oder unbesoldeten Urlaub. 3 Anstelle eines teilweise besoldeten oder eines unbesoldeten Urlaubs kann die zuständige Behörde den Mitarbeitenden gestatten, ihre persönliche Arbeitszeit entsprechend anzupassen und einen Teil ihrer Arbeit ausserhalb der allgemeinen täglichen Arbeitszeit zu leisten. 4. Personalhilfsfonds
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.