Personalverordnung der Stadt Luzern (PVo)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 73
117 Verfahren 1 Das Verfahren wird durch ein schriftlich begründetes Begehren der klagenden Partei eingeleitet. In Ausnahmefällen kann die Schlichtungsstelle auch auf ein mündliches Gesuch eintreten. 2 Im Übrigen ist das Verfahren formlos. Die Leitung der Schlichtungsstelle erlässt die erforderlichen verfahrensleitenden Anordnungen. Die Schlichtungsstelle kann: a. in der Stadtverwaltung Mitarbeitende vorladen und einvernehmen; b. Dienststellen der Stadtverwaltung zur Edition von Akten verpflichten. 3 Eine von den Parteien erzielte Einigung wird schriftlich festgehalten, sofern nicht beide Parteien darauf verzichten. Die Schlichtungsstelle hält auch eine Nichteinigung schriftlich fest. Sie kann diese mit Empfehlungen verbinden. 4 Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist kostenlos. Parteikosten werden nicht vergütet. 117 Fassung gemäss Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. Seite 46/105
Art. 73
117 Verfahren 1 Das Verfahren wird durch ein schriftlich begründetes Begehren der klagenden Partei eingeleitet. In Ausnahmefällen kann die Schlichtungsstelle auch auf ein mündliches Gesuch eintreten. 2 Im Übrigen ist das Verfahren formlos. Die Leitung der Schlichtungsstelle erlässt die erforderlichen verfahrensleitenden Anordnungen. Die Schlichtungsstelle kann: a. in der Stadtverwaltung Mitarbeitende vorladen und einvernehmen; b. Dienststellen der Stadtverwaltung zur Edition von Akten verpflichten. 3 Eine von den Parteien erzielte Einigung wird schriftlich festgehalten, sofern nicht beide Parteien darauf verzichten. Die Schlichtungsstelle hält auch eine Nichteinigung schriftlich fest. Sie kann diese mit Empfehlungen verbinden. 4 Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist kostenlos. Parteikosten werden nicht vergütet. 117 Fassung gemäss Änderung vom 21. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. Seite 46/105
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.