Propose a change

Personalverordnung der Stadt Luzern (PVo)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8a

17 Ruhezeiten 1 Gilt für die Mitarbeitenden eine besondere Regelung der Arbeitszeit gemäss Art. 6a, teilt die zuständige Behörde die Arbeitseinsätze so ein, dass die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährdet und namentlich beim Dienstbetrieb die Schichtverteilung ausgewogen und gerecht ist. Sie berücksichtigt die Wünsche der Mitarbeitenden im Rahmen des Möglichen. 2 Vor einem Nachtdienst ist den Mitarbeitenden eine angemessene Ruhezeit einzuräumen. Im Anschluss an einen Nachtdienst von über acht Stunden Dauer haben die Mitarbeitenden, dringliche Fälle vorbehalten, 14 Fassung gemäss Änderung vom 18. November 2015, in Kraft seit 1. Januar 2016. 15 SRL Nr. 855, gemäss § 1a des kantonalen Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes sind folgende öffentlichen Ruhetage zu beachten : Sonntage, Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Bundesfeiertag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten und Stefanstag sowie Patroziniumsfest der Kirchgemeinde Luzern gemäss Beschluss des Grossen Stadtrates über die Einführung eines kommunalen öffentlichen Ruhetags am 2. Oktober (St. Leodegar). 16–17 Fassung gemäss Änderung vom 31. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. Seite 7/105 Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens neun Stunden. Wird diese unterbrochen, so ist im Anschluss an die ausserordentliche Dienstleistung eine angemessene Ruhezeit nachzugewähren. 3 Mindestens 15 Ruhetage müssen auf Sonn- und Feiertage fallen.

Your change, as a redline

Art. 8a

17 Ruhezeiten 1 Gilt für die Mitarbeitenden eine besondere Regelung der Arbeitszeit gemäss Art. 6a, teilt die zuständige Behörde die Arbeitseinsätze so ein, dass die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährdet und namentlich beim Dienstbetrieb die Schichtverteilung ausgewogen und gerecht ist. Sie berücksichtigt die Wünsche der Mitarbeitenden im Rahmen des Möglichen. 2 Vor einem Nachtdienst ist den Mitarbeitenden eine angemessene Ruhezeit einzuräumen. Im Anschluss an einen Nachtdienst von über acht Stunden Dauer haben die Mitarbeitenden, dringliche Fälle vorbehalten, 14 Fassung gemäss Änderung vom 18. November 2015, in Kraft seit 1. Januar 2016. 15 SRL Nr. 855, gemäss § 1a des kantonalen Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes sind folgende öffentlichen Ruhetage zu beachten : Sonntage, Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Bundesfeiertag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten und Stefanstag sowie Patroziniumsfest der Kirchgemeinde Luzern gemäss Beschluss des Grossen Stadtrates über die Einführung eines kommunalen öffentlichen Ruhetags am 2. Oktober (St. Leodegar). 16–17 Fassung gemäss Änderung vom 31. November 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. Seite 7/105 Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens neun Stunden. Wird diese unterbrochen, so ist im Anschluss an die ausserordentliche Dienstleistung eine angemessene Ruhezeit nachzugewähren. 3 Mindestens 15 Ruhetage müssen auf Sonn- und Feiertage fallen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds