Landwirtschaftsgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 23 Ernährung
Grundsätze 1 Der Staat kann die Entwicklung der Konkurrenzfähigkeit der freiburgischen Landwirtschaft im Rahmen der gewährten Kredite fördern, indem er: a) sich für die Aktivitäten der verschiedenen Betriebszweige, insbesondere für die Förderung der Zucht, einsetzt; b) Bemühungen zur Stärkung der Qualität und des Schutzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und ihrer Kennzeichnung, Selektion und Verwertung sowie die Eintragung von Ursprungsbezeichnungen und Garantiemarken fördert; c) die Absatzförderung unterstützt; d) sektorenübergreifende Massnahmen und Projekte, insbesondere im Bereich Entwicklung des ländlichen Raumes, fördert; e) sektorenübergreifende Massnahmen und Projekte zur Versorgung der Bevölkerung mit nachhaltigen Produkten aus der Region fördert; f) die Ausbildung und Information zum Thema Ernährung unterstützt; g) eine stärkere Rückverfolgbarkeit der Produkte fördert. 2 Die dazu vorgesehenen Massnahmen ergänzen die Bemühungen der Produzenten, Verarbeiter, Händler und Berufsorganisationen sowie die Massnahmen des Bundes. 3 Die Massnahmen nach Absatz 1 können mit Auflagen und Pflichten versehen werden. Die betreffenden Organisationen werden vorgängig angehört. 4 Die Direktion kann angemessene Initiativen ergreifen, um innovative Projekte auf ihre Machbarkeit hin zu prüfen und entsprechende Studien vorzunehmen.
Art. 23 Ernährung
Grundsätze 1 Der Staat kann die Entwicklung der Konkurrenzfähigkeit der freiburgischen Landwirtschaft im Rahmen der gewährten Kredite fördern, indem er: a) sich für die Aktivitäten der verschiedenen Betriebszweige, insbesondere für die Förderung der Zucht, einsetzt; b) Bemühungen zur Stärkung der Qualität und des Schutzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und ihrer Kennzeichnung, Selektion und Verwertung sowie die Eintragung von Ursprungsbezeichnungen und Garantiemarken fördert; c) die Absatzförderung unterstützt; d) sektorenübergreifende Massnahmen und Projekte, insbesondere im Bereich Entwicklung des ländlichen Raumes, fördert; e) sektorenübergreifende Massnahmen und Projekte zur Versorgung der Bevölkerung mit nachhaltigen Produkten aus der Region fördert; f) die Ausbildung und Information zum Thema Ernährung unterstützt; g) eine stärkere Rückverfolgbarkeit der Produkte fördert. 2 Die dazu vorgesehenen Massnahmen ergänzen die Bemühungen der Produzenten, Verarbeiter, Händler und Berufsorganisationen sowie die Massnahmen des Bundes. 3 Die Massnahmen nach Absatz 1 können mit Auflagen und Pflichten versehen werden. Die betreffenden Organisationen werden vorgängig angehört. 4 Die Direktion kann angemessene Initiativen ergreifen, um innovative Projekte auf ihre Machbarkeit hin zu prüfen und entsprechende Studien vorzunehmen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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