§ 41
Fachkommission 1 In den Fachkommissionen Kommunikation, Diakonie, Bildung und Seelsorge ist die Vertretung des Bistums mit Beratungs-, Antrags- und Stimmrecht vertreten. 8. Information und Kommunikation
Thurgau · 188.241 · other
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Fachkommission 1 In den Fachkommissionen Kommunikation, Diakonie, Bildung und Seelsorge ist die Vertretung des Bistums mit Beratungs-, Antrags- und Stimmrecht vertreten. 8. Information und Kommunikation
Grundsatz 1 Die Beschlüsse des Kirchenrats sind öffentlich (Öffentlichkeitsprinzip). 2 Der Kirchenrat informiert die Öffentlichkeit von sich aus frühzeitig und angemessen. 3 Er beschliesst an jeder Sitzung, über welche Verhandlungsgegenstände informiert werden soll.
Information nach innen 1 Die Information von Kommissionen und Verwaltungsstellen über Entscheide des Kirchenrates erfolgt durch Auszüge aus dem Kirchenratsprotokoll.
Externe Kommunikation und Medienorientierung 1 Die Informationen des Kirchenrates werden durch die Fachstelle Kommunikation der Landeskirche in Absprache mit der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär verfasst. Der Kirchenrat kann die Genehmigung von Medieninformationen beschliessen. 2 Der Kirchenrat beschliesst über die Durchführung öffentlicher Orientierungsversammlungen und Medienorientierungen. GRKK 188.241 9. Schlussbestimmungen
Änderung der Geschäftsordnung 1 Änderungen der Geschäftsordnung durch den Kirchenrat bedürfen einer Mehrheit der Stimmen. 188.241 GRKK Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 30.06.2026 01.07.2026 Erstfassung 33/2026