Propose a change

Finanzverordnung (FVO)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 28

Die Finanzverwaltung, Bereich Steuern und Inkasso, Stadtbuchhaltung1 a führt das Register der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen, der Quellensteuer, der amtlichen Werte und der Liegenschaftssteuer, 1 Fassung vom 4.11.2020 Gemeindesteuerregister Aufgaben des Gemeinderates im Bereich der Steuern Aufgaben der Finanzverwaltung, Bereich Steuern und Inkasso, Stadtbuchhaltung 8 620.1 b prüft die eingereichten Steuererklärungen auf ihre Vollständigkeit, fordert fehlende Formulare, Belege und Unterschriften nach und leitet die Steuerakten an das zuständige Erfassungszentrum weiter, c veranlagt die Liegenschaftssteuern, d erhebt Einsprachen, Rekurse und Beschwerden gegen Veranlagungsverfügungen, Gemeindesteuerteilungen und Liegenschaftssteuern, e nimmt Stellung bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer (Art. 177 StG), f stellt Antrag auf Veranlagung nach Art. 41 Steuergesetz, g ist zuständig für oder kontrolliert das Meldewesen zwischen der Gemeinde und der kantonalen Steuerverwaltung, h kontrolliert die von der kantonalen Steuerverwaltung zugestellten Gemeindelisten auf ihre Vollständigkeit, i erledigt die Mutationen für die Wehrdienstersatzabgabe, j ist verantwortlich für die Aufgabenerledigung gemäss Vereinbarung zwischen der Steuerverwaltung des Kantons Bern und der Einwohnergemeinde Thun, k führt die Steuerbuchhaltung und besorgt den Bezug der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sämtlicher bernischen Steuerarten sowie der ordentlichen und fakultativen Gemeindesteuern; der Bezug umfasst alle zivil- und betreibungsrechtlichen Massnahmen zur Sicherung des Steueranspruchs, l besorgt den Bezug der Bundessteuern aller Steuerarten nach den Vorschriften des Gesetzes über die direkte Bundessteuer, m entscheidet, soweit an sie delegiert, über Stundungs- und Rückforderungsbegehren, n entscheidet über Erlasse gemäss Kompetenzdelegation des Kantons, o entscheidet über Gemeindesteuererlasse bis 15'000 Franken allein, bei Beträgen über 15'000 bis 30'000 Franken zusammen mit der Finanzverwaltung, p vertritt die Gemeinde gegenüber dem Kanton in Steuerbezugsfragen.

Your change, as a redline

Art. 28

Die Finanzverwaltung, Bereich Steuern und Inkasso, Stadtbuchhaltung1 a führt das Register der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen, der Quellensteuer, der amtlichen Werte und der Liegenschaftssteuer, 1 Fassung vom 4.11.2020 Gemeindesteuerregister Aufgaben des Gemeinderates im Bereich der Steuern Aufgaben der Finanzverwaltung, Bereich Steuern und Inkasso, Stadtbuchhaltung 8 620.1 b prüft die eingereichten Steuererklärungen auf ihre Vollständigkeit, fordert fehlende Formulare, Belege und Unterschriften nach und leitet die Steuerakten an das zuständige Erfassungszentrum weiter, c veranlagt die Liegenschaftssteuern, d erhebt Einsprachen, Rekurse und Beschwerden gegen Veranlagungsverfügungen, Gemeindesteuerteilungen und Liegenschaftssteuern, e nimmt Stellung bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer (Art. 177 StG), f stellt Antrag auf Veranlagung nach Art. 41 Steuergesetz, g ist zuständig für oder kontrolliert das Meldewesen zwischen der Gemeinde und der kantonalen Steuerverwaltung, h kontrolliert die von der kantonalen Steuerverwaltung zugestellten Gemeindelisten auf ihre Vollständigkeit, i erledigt die Mutationen für die Wehrdienstersatzabgabe, j ist verantwortlich für die Aufgabenerledigung gemäss Vereinbarung zwischen der Steuerverwaltung des Kantons Bern und der Einwohnergemeinde Thun, k führt die Steuerbuchhaltung und besorgt den Bezug der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sämtlicher bernischen Steuerarten sowie der ordentlichen und fakultativen Gemeindesteuern; der Bezug umfasst alle zivil- und betreibungsrechtlichen Massnahmen zur Sicherung des Steueranspruchs, l besorgt den Bezug der Bundessteuern aller Steuerarten nach den Vorschriften des Gesetzes über die direkte Bundessteuer, m entscheidet, soweit an sie delegiert, über Stundungs- und Rückforderungsbegehren, n entscheidet über Erlasse gemäss Kompetenzdelegation des Kantons, o entscheidet über Gemeindesteuererlasse bis 15'000 Franken allein, bei Beträgen über 15'000 bis 30'000 Franken zusammen mit der Finanzverwaltung, p vertritt die Gemeinde gegenüber dem Kanton in Steuerbezugsfragen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds