§ 1
1 Die Kompetenz im Zusammenhang mit Verfügungen bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe (Unterzeichnung, Beschwerdeverfahren) wird auf die zuständige Gemeinderätin/den zuständigen Gemeinderat der Abteilung Soziales/Gesundheit übertragen.
Walchwil · 8.7-1 · communal act
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1 Die Kompetenz im Zusammenhang mit Verfügungen bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe (Unterzeichnung, Beschwerdeverfahren) wird auf die zuständige Gemeinderätin/den zuständigen Gemeinderat der Abteilung Soziales/Gesundheit übertragen.
1 Per Subdelegation werden die individuellen, personenbezogenen Entscheide zum Bezug von Sozialhilfe zusammen mit der Abteilungsleitung Soziales/Gesundheit entschieden und unterzeichnet.