Propose a change

E-Geldgesetz (EGG) vom 17. März 2011

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 18a Genehmigungspflichten

1) Einer vorgängigen Genehmigung der FMA bedürfen: a) Änderungen der Statuten und des Geschäftsreglements; b) jede Fusion durch Übernahme oder durch Vereinigung mit einem Unternehmen mit Sitz im Inland, in einem anderen EWR-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat; c) die Erteilung einer Ausnahme von den Anforderungen betreffend die Organisation nach Art. 9a Abs. 2; d) die Aufnahme der Funktion als Mitglied des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung oder als Leiter der internen Revision nach Art. 9g Abs. 1; e) die Auslagerung der internen Revision nach Art. 13; f) die Erteilung einer Ausnahme von der Beschränkung der Honorareinnahmen für anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach Art. 38c Abs. 3; g) die erstmalige Beauftragung einer anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach Art. 40a Abs. 2; h) der Wechsel der anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach Art. 41 Abs. 1. 2) Bei der Erteilung von Genehmigungen nach Abs. 1 Bst. a und b prüft die FMA insbesondere Auswirkungen auf die dauerhafte Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen. 3) Folgende Eintragungen ins Handelsregister sind erst zulässig, nachdem die FMA die entsprechende Genehmigung nach Abs. 1 erteilt hat: a) Änderungen der Statuten; b) Änderungen in der Zusammensetzung des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung; und c) der Wechsel der anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 4) Die Regierung kann das Nähere, insbesondere über die für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach Abs. 1 erforderlichen Angaben und Unterlagen, mit Verordnung regeln.

Your change, as a redline

Art. 18a Genehmigungspflichten

1) Einer vorgängigen Genehmigung der FMA bedürfen: a) Änderungen der Statuten und des Geschäftsreglements; b) jede Fusion durch Übernahme oder durch Vereinigung mit einem Unternehmen mit Sitz im Inland, in einem anderen EWR-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat; c) die Erteilung einer Ausnahme von den Anforderungen betreffend die Organisation nach Art. 9a Abs. 2; d) die Aufnahme der Funktion als Mitglied des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung oder als Leiter der internen Revision nach Art. 9g Abs. 1; e) die Auslagerung der internen Revision nach Art. 13; f) die Erteilung einer Ausnahme von der Beschränkung der Honorareinnahmen für anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach Art. 38c Abs. 3; g) die erstmalige Beauftragung einer anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach Art. 40a Abs. 2; h) der Wechsel der anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach Art. 41 Abs. 1. 2) Bei der Erteilung von Genehmigungen nach Abs. 1 Bst. a und b prüft die FMA insbesondere Auswirkungen auf die dauerhafte Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen. 3) Folgende Eintragungen ins Handelsregister sind erst zulässig, nachdem die FMA die entsprechende Genehmigung nach Abs. 1 erteilt hat: a) Änderungen der Statuten; b) Änderungen in der Zusammensetzung des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung; und c) der Wechsel der anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 4) Die Regierung kann das Nähere, insbesondere über die für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach Abs. 1 erforderlichen Angaben und Unterlagen, mit Verordnung regeln.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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