Propose a change

E-Geldgesetz (EGG) vom 17. März 2011

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 18b Anzeige- und Meldepflichten

1) E-Geld-Institute haben der FMA Folgendes anzuzeigen: a) unverzüglich jede Änderung des Geschäftsplans sowie jede Nichteinhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen nach Art. 7; b) unverzüglich den Beschluss über die Auflösung und Liquidation; c) unverzüglich jede wesentliche Änderung der geltenden Reglemente; d) unverzüglich jede Tatsache, die bei bestehenden Mitgliedern des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung zu einer Überprüfung durch die FMA nach Art. 9g Abs. 2 führen kann; e) unverzüglich den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung; f) unverzüglich jede Tatsache, welche die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern gefährdet; g) jede beabsichtigte Auslagerung vor Abschluss einer Auslagerungsvereinbarung; h) vor Aufnahme ihrer Tätigkeit die Tochterunternehmen in anderen EWR-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten sowie die Zweigstellen in Drittstaaten, einschliesslich den Leiter der Zweigstelle; und i) jeden Erwerb oder jede Veräusserung einer qualifizierten Beteiligung an einem Unternehmen. 2) E-Geld-Institute haben der FMA unverzüglich ab Kenntnisnahme anzuzeigen: a) die Einleitung von gerichtlichen Strafverfahren gegen das E-Geld-Institut sowie gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. der Geschäftsleitung; b) die Einleitung von Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren gegen das E-Geld-Institut sowie gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. der Geschäftsleitung, die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit stehen. 3) E-Geld-Institute haben die FMA von jeder Entscheidung oder Einstellung in einem Verfahren nach Abs. 2 zu informieren und ihr eine Ausfertigung der entsprechenden Entscheidung zu übermitteln. 4) Die Regierung kann das Nähere über die Anzeige- und Meldepflichten, insbesondere zum Inhalt und zu den Fristen, mit Verordnung regeln.

Your change, as a redline

Art. 18b Anzeige- und Meldepflichten

1) E-Geld-Institute haben der FMA Folgendes anzuzeigen: a) unverzüglich jede Änderung des Geschäftsplans sowie jede Nichteinhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen nach Art. 7; b) unverzüglich den Beschluss über die Auflösung und Liquidation; c) unverzüglich jede wesentliche Änderung der geltenden Reglemente; d) unverzüglich jede Tatsache, die bei bestehenden Mitgliedern des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung zu einer Überprüfung durch die FMA nach Art. 9g Abs. 2 führen kann; e) unverzüglich den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung; f) unverzüglich jede Tatsache, welche die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern gefährdet; g) jede beabsichtigte Auslagerung vor Abschluss einer Auslagerungsvereinbarung; h) vor Aufnahme ihrer Tätigkeit die Tochterunternehmen in anderen EWR-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten sowie die Zweigstellen in Drittstaaten, einschliesslich den Leiter der Zweigstelle; und i) jeden Erwerb oder jede Veräusserung einer qualifizierten Beteiligung an einem Unternehmen. 2) E-Geld-Institute haben der FMA unverzüglich ab Kenntnisnahme anzuzeigen: a) die Einleitung von gerichtlichen Strafverfahren gegen das E-Geld-Institut sowie gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. der Geschäftsleitung; b) die Einleitung von Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren gegen das E-Geld-Institut sowie gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. der Geschäftsleitung, die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit stehen. 3) E-Geld-Institute haben die FMA von jeder Entscheidung oder Einstellung in einem Verfahren nach Abs. 2 zu informieren und ihr eine Ausfertigung der entsprechenden Entscheidung zu übermitteln. 4) Die Regierung kann das Nähere über die Anzeige- und Meldepflichten, insbesondere zum Inhalt und zu den Fristen, mit Verordnung regeln.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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