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Reglement über die Wasserversorgung (Wasserreglement)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 23 Vorschriften über Installationen

1 Für Neuinstallationen und Erweiterungen von bestehenden Installationen ist beim Ressort eine Wasserinstallationsbewilligung einzuholen. 2 Die Installateure haben die gültigen Richtlinien des SVGW für die Erstellung von Wasserinstallationen zu befolgen. Ebenso sind die Bestimmungen der kant. Fachstelle und die besonderen Vorschriften und Weisungen der Organe der Gemeinde einzuhalten. Es dürfen nur zugelassene Produkte gemäss dem «Zertifizierungsverzeichnis Wasser» des SVGW installiert werden. Dies gilt auch für Wasserbehandlungsanlagen. 3 Ein Rückfliessen des Wassers in das öffentliche Netz ist mittels Rückflussverhinderung gemäss den Richtlinien des SVGW zu verhindern. 4 Die Installation wasserangetriebener Apparate und Armaturen, welche Druckschläge erzeugen, ist nicht gestattet. 5 Sprinkleranlagen sind bei Neuerstellungen sowie bei Sanierungen von Hausanschlussleitungen zu Lasten des Liegenschaftseigentümers mit einer 3-Fachverschieberung an das Leitungsnetz anzuschliessen. Die Systemtrennung richtet sich nach den Richtlinien W5 des SVGW. Leitungsvergrösserungen für Sprinkleranlagen sind durch den Anlagebetreiber zu finanzieren. 6 Die zuständige Stelle hat das Recht und die Pflicht, die Arbeiten der Installateure, wie auch die bestehenden Haustechnikanlagen zu kontrollieren. Durch die Kontrolle wird weder die Haft- oder Garantiepflicht des Installateurs noch diejenige des Eigentümers eingeschränkt. 7 Neue Erdungen von elektrischen Anlagen an Wasserleitungen sind nicht mehr gestattet. Bereits bestehende Erdungen sind nach Zustimmung des Energieversorgers auf Kosten des Eigentümers laufend abzutrennen. 8 Die zuständige Stelle behält sich die Beratung durch neutrale Fachexperten vor.

Your change, as a redline

Art. 23 Vorschriften über Installationen

1 Für Neuinstallationen und Erweiterungen von bestehenden Installationen ist beim Ressort eine Wasserinstallationsbewilligung einzuholen. 2 Die Installateure haben die gültigen Richtlinien des SVGW für die Erstellung von Wasserinstallationen zu befolgen. Ebenso sind die Bestimmungen der kant. Fachstelle und die besonderen Vorschriften und Weisungen der Organe der Gemeinde einzuhalten. Es dürfen nur zugelassene Produkte gemäss dem «Zertifizierungsverzeichnis Wasser» des SVGW installiert werden. Dies gilt auch für Wasserbehandlungsanlagen. 3 Ein Rückfliessen des Wassers in das öffentliche Netz ist mittels Rückflussverhinderung gemäss den Richtlinien des SVGW zu verhindern. 4 Die Installation wasserangetriebener Apparate und Armaturen, welche Druckschläge erzeugen, ist nicht gestattet. 5 Sprinkleranlagen sind bei Neuerstellungen sowie bei Sanierungen von Hausanschlussleitungen zu Lasten des Liegenschaftseigentümers mit einer 3-Fachverschieberung an das Leitungsnetz anzuschliessen. Die Systemtrennung richtet sich nach den Richtlinien W5 des SVGW. Leitungsvergrösserungen für Sprinkleranlagen sind durch den Anlagebetreiber zu finanzieren. 6 Die zuständige Stelle hat das Recht und die Pflicht, die Arbeiten der Installateure, wie auch die bestehenden Haustechnikanlagen zu kontrollieren. Durch die Kontrolle wird weder die Haft- oder Garantiepflicht des Installateurs noch diejenige des Eigentümers eingeschränkt. 7 Neue Erdungen von elektrischen Anlagen an Wasserleitungen sind nicht mehr gestattet. Bereits bestehende Erdungen sind nach Zustimmung des Energieversorgers auf Kosten des Eigentümers laufend abzutrennen. 8 Die zuständige Stelle behält sich die Beratung durch neutrale Fachexperten vor.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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