Reglement über die Pensionskasse Stadt Luzern (PKR)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 10 III. Anschlusskreis
Versicherte Personen 1 Versichert ist das Personal der Stadt Luzern und der angeschlossenen Arbeitgeberinnen, das der obligatorischen Versicherungspflicht nach dem BVG untersteht. 2 Der Stadtrat und die angeschlossenen Arbeitgeberinnen können in besonderen Fällen klar umschriebene Gruppen von Personal bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichern. 3 Auf Mitglieder des Stadtrates sind dieses Reglement und das Vorsorgereglement anwendbar, soweit das «Reglement über die Pensionierung für die Mitglieder des Stadtrates» keine besonderen Bestimmungen enthält. 4 Die PKSL regelt die Weiterversicherung nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters, die Versicherung von nebenberuflich tätigem Personal, die freiwillige Weiterversicherung bei Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres und die freiwillige Versicherung unterhalb des BVG-Mindestlohnes.
Art. 10 III. Anschlusskreis
Versicherte Personen 1 Versichert ist das Personal der Stadt Luzern und der angeschlossenen Arbeitgeberinnen, das der obligatorischen Versicherungspflicht nach dem BVG untersteht. 2 Der Stadtrat und die angeschlossenen Arbeitgeberinnen können in besonderen Fällen klar umschriebene Gruppen von Personal bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichern. 3 Auf Mitglieder des Stadtrates sind dieses Reglement und das Vorsorgereglement anwendbar, soweit das «Reglement über die Pensionierung für die Mitglieder des Stadtrates» keine besonderen Bestimmungen enthält. 4 Die PKSL regelt die Weiterversicherung nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters, die Versicherung von nebenberuflich tätigem Personal, die freiwillige Weiterversicherung bei Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres und die freiwillige Versicherung unterhalb des BVG-Mindestlohnes.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.