Propose a change

Bauordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 26.1 <strong>*</strong> Weilerzonen

1 Die Weilerzonen dienen der Erhaltung landwirtschaftlich geprägter Kleinsiedlungen. 2 Bauten und Anlagen müssen sich gut in die charakteristische ländliche Umgebung einordnen. Das herkömmliche Erscheinungsbild der Gebäude und der Umgebungsgestaltung muss in den strukturellen Merkmalen erhalten bleiben. Dacheinschnitte sowie Dachausbauten, die insgesamt mehr als 1/3 der Fassadenlänge betragen, sind nicht zulässig. 3 Bestehende Bauten dürfen umgebaut, ersetzt oder erweitert werden, sofern keine wesentlichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt entstehen. Der gemeindliche Richtplan gibt den Rahmen der baulichen Entwicklung vor, insbesondere was nicht landwirtschaftliche Bauten betrifft. Das Ausmass bestehender Gebäude wird durch die Gebäudefläche, die Fassaden- und die Firsthöhe sowie die Dachform bestimmt. 4 In den Weilerzonen hat die landwirtschaftliche Nutzung Vorrang. Daneben sind das Wohnen sowie nicht oder mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Für umgenutzte, ehemals landwirtschaftlich begründete Wohn- und Gewerbeflächen darf weder in der Weilerzone noch in der Landwirtschaftszone Ersatz geschaffen werden, der erneut landwirtschaftlichen Zwecken dient. Bei der Umnutzung eines Gebäudes zu Wohnzwecken ist die FAT- Empfehlung als Beurteilungsgrundlage beizuziehen. 5 Für Neubauten in den Weilerzonen hat der Grundeigentümer sämtliche Kosten für die Erschliessung zu übernehmen. Dies gilt auch für einen einwandfreien Anschluss an das Kanalisationsnetz. 6 Die Weilerzonen werden der Lärmschutz-Empfindlichkeitsstufe III zugewiesen. 7 Weilerzone Breitfeld: In der Weilerzone Breitfeld sind zusätzlich Freizeit- und Gastronomienutzungen zulässig. Die Nutzungen für Freizeit und Gastronomie dürfen nur in den bestehenden Bauvolumen realisiert und erweitert werden. 8 Neubauten sind nur in den im Richtplan bezeichneten Stellen möglich.

Your change, as a redline

Art. 26.1 <strong>*</strong> Weilerzonen

1 Die Weilerzonen dienen der Erhaltung landwirtschaftlich geprägter Kleinsiedlungen. 2 Bauten und Anlagen müssen sich gut in die charakteristische ländliche Umgebung einordnen. Das herkömmliche Erscheinungsbild der Gebäude und der Umgebungsgestaltung muss in den strukturellen Merkmalen erhalten bleiben. Dacheinschnitte sowie Dachausbauten, die insgesamt mehr als 1/3 der Fassadenlänge betragen, sind nicht zulässig. 3 Bestehende Bauten dürfen umgebaut, ersetzt oder erweitert werden, sofern keine wesentlichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt entstehen. Der gemeindliche Richtplan gibt den Rahmen der baulichen Entwicklung vor, insbesondere was nicht landwirtschaftliche Bauten betrifft. Das Ausmass bestehender Gebäude wird durch die Gebäudefläche, die Fassaden- und die Firsthöhe sowie die Dachform bestimmt. 4 In den Weilerzonen hat die landwirtschaftliche Nutzung Vorrang. Daneben sind das Wohnen sowie nicht oder mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Für umgenutzte, ehemals landwirtschaftlich begründete Wohn- und Gewerbeflächen darf weder in der Weilerzone noch in der Landwirtschaftszone Ersatz geschaffen werden, der erneut landwirtschaftlichen Zwecken dient. Bei der Umnutzung eines Gebäudes zu Wohnzwecken ist die FAT- Empfehlung als Beurteilungsgrundlage beizuziehen. 5 Für Neubauten in den Weilerzonen hat der Grundeigentümer sämtliche Kosten für die Erschliessung zu übernehmen. Dies gilt auch für einen einwandfreien Anschluss an das Kanalisationsnetz. 6 Die Weilerzonen werden der Lärmschutz-Empfindlichkeitsstufe III zugewiesen. 7 Weilerzone Breitfeld: In der Weilerzone Breitfeld sind zusätzlich Freizeit- und Gastronomienutzungen zulässig. Die Nutzungen für Freizeit und Gastronomie dürfen nur in den bestehenden Bauvolumen realisiert und erweitert werden. 8 Neubauten sind nur in den im Richtplan bezeichneten Stellen möglich.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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