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9 provisions
§ 1 Gegenstand und Zweck
1
Diese Richtlinie regelt die Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler und Berufsleute sowie von Einwohnerinnen und Einwohnern mit besonderen Verdiensten.
2
Mit der Ehrung wird den Geehrten die Wertschätzung der Gemeinde zum Ausdruck gebracht.
§ 2 Geltungsbereich
1
Es werden nur Sportlerinnen und Sportler geehrt, die Mitglied in einem in Steinhausen domizilierten Sportverein sind oder ihren Wohnsitz in Steinhausen haben. Der Sportverein muss Mitglied eines Schweizer Sportverbandes sein, der dem Dachverband Swiss Olympic als Mitglied angeschlossen ist oder der einen typischen Schweizer Nationalsport vertritt.
2
Berufsleute werden geehrt, die ihren Wohnsitz in Steinhausen haben oder bei einem Steinhauser Arbeitgeber beschäftigt sind.
3
Für besondere Verdienste können nur Personen geehrt werden, die ihren Wohnsitz in Steinhausen haben.
§ 3 Voraussetzungen für Ehrungen von Sportlerinnen und Sportlern
1
Als Sportlerin oder Sportler wird geehrt, wer:
a)
an Schweizermeisterschaften als Einzelsportler oder mit der Mannschaft einen Medaillenrang belegt (auch Schulsport), Schwinger- oder Schützenkönig bzw. ‑königin am Eidgenössischen wird oder eine vergleichbare Auszeichnung erringt oder
b)
aktiv als Mitglied des Schweizer Teams bzw. des Schweizer Kaders an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen teilnimmt
§ 4 Voraussetzungen für Ehrungen von Berufsleuten
1
Als Berufsperson wird geehrt, wer:
a)
an Berufsschweizermeisterschaften einen Medaillienrang belegt oder
b)
aktiv als Mitglied der Schweizer Berufsnationalmannschaft an Europa- und Weltmeisterschaften teilnimmt
§ 5 Voraussetzungen für Ehrungen für besondere Verdienste
1
Einzelpersonen oder Personengruppen werden ausgezeichnet, die während eines längeren Zeitraums eine besondere gesellschaftliche Leistung für eine Organisation, einen Verein oder die Allgemeinheit erbringen oder erbracht haben.
§ 6 Verfahren
1
Jede bzw. jeder kann Personen für eine Ehrung vorschlagen.
2
Die Einladung zur Eingabe von Ehrungsvorschlägen wird publiziert.
3
Zusammen mit dem Ehrungsvorschlag sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen einzureichen:
a)
Sportlerinnen und Sportler und Berufsleute: Name, Vorname, Adresse, Geburtstag, korrekte Bezeichnung der/des erreichten Titel/s mit Angabe von Kategorie und Disziplin; offizielle Rangliste, die für die Ehrung ausschlaggebend ist
b)
besondere Ehrung: Name, Vorname, Adresse, Geburtstag, kurzer Lebenslauf bzw. Auflistung der Verdienste
§ 7 Zuständigkeit
1
Die Abteilung Präsidiales:
a)
prüft die Ehrungsvorschläge auf Vollständigkeit und Erfüllung der Voraussetzungen
b)
beurteilt abschliessend Ehrungsvorschläge für Sportlerinnen und Sportler und Berufsleute
c)
bestimmt die Höhe der Geldgeschenke für die Geehrten gemäss Anhang
d)
entscheidet selbstständig über begründete Ausnahmefälle, die den vorgegebenen Kriterien gemäss § 3 und 4 nicht entsprechen
e)
unterbreitet dem Gemeinderat Ehrungsvorschläge für besondere Verdienste
2
Der Gemeinderat entscheidet über Ehrungen für besondere Verdienste.
§ 8 Ehrung
1
Der Gemeinderat entscheidet über Form und Zeitpunkt der würdigen Ehrungszeremonie.
2
Die Geehrten erhalten eine Urkunde und ein Geschenk.
§ A1-1
1
Beiträge für geehrte Sportlerinnen und Sportler und Berufsleute:
Alter
Betrag
unter 13 jährige
CHF 100.00
13–17 jährige
CHF 150.00
über 18 jährige
CHF 200.00