Verhandlungen über den Beitritt der Republik der Philippinen im Rahmen der Multilateralen Handelsverhandlungen
0.632.296.451 AS 1985 945; BBl 1980 I 877 Übersetzung des englischen Originaltextes Verhandlungen über den Beitritt der Republik der Philippinen im Rahmen der Multilateralen HandelsverhandlungenVon der Bundesversammlung genehmigt am 19. März 1980 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1980 (Stand am 1. Januar 1980) Art. 1 Abs. 1 Bst. f des BB vom 19. März 1980 (AS 1980 1558) Genf, den 31. Juli 1979 Herrn Olivier Long Generaldirektor des GATT Die Delegation der Schweiz und die Delegation der Republik der Philippinen teilen dem Generaldirektor hiermit die heutige Beendigung ihrer bilateralen Verhandlungen mit. Dementsprechend fügen sie hier je eine Kopie der Liste mit den Konzessionen bei, welche die Republik der Philippinen bereit ist, der Schweiz zu gewähren, und welche die Schweiz bereit ist, den Philippinen zu gewähren. Für die Delegation der Schweiz: A. Dunkel Für die Delegation der Republik der Philippinen: Wilfredo V. Vega Philippinische Liste der Konzessionen an die Schweiz Tarifnummer Beschreibung der Produkte Ausgangs‑ zollsatz % Konzessionen: gebundener Zollsatz % 1) ex 33.04 Synthetische Aromastoffe und andere, für Medikamente, Nahrungsmittel, Getränke und damit verwandten Gebrauch 50 30 2) ex 84.11 A Tragbare oder ortsfeste Luftkompressoren und Vakuumpumpen mit einer Freiluftabgabe von über 33 Kubikfuss/min; Offene Kompressoren mit über 400 000 BTU/h; hermetisch versiegelte Kompressoren mit über 400 000 BTU/h; Luftpumpen 30 30 3) ex 84.11 B Luftpumpen, Vakuumpumpen und Luft‑ oder Gaskompressorenteile 30 30 4) ex 84.11 C Andere Vakuumpumpen und Luft- oder Gaskompressoren 50 50 5) ex 85.01 B Generatoren (Dynamos, Wechselstrommaschinen und Turbogeneratoren) 30 30 6) ex 85.19 B Elektrische Geräte zum Schliessen und Öffnen elektrischer Stromkreise, feste und variable Potentiometer, gedruckte Stromkreistafeln, ausser Schalter für elektrische Leitungen im Haushalt, Schalttafeln und Bedienungsanlagen 50 50 Schweizerische Liste der Konzessionen an die Philippinen Tarifnummer Beschreibung der Produkte Ausgangs‑ zollsatz Fr. Konzessionen: gebundener Zollsatz* Fr. 1) 03.03.22 Crevetten 20.– 18.– 2) 44.14.10 Holzfurniere und Sperrholzplatten usw., mit einer Dicke von 5 mm oder weniger, aus einem einzigen Holzblatt. 16.– 14.– 3) 44.14.20 Anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, mit einer Dicke von 5 mm oder weniger, andere als Furnier‑ und Sperrholzplatten 45.– 38.– 4) 44.15.10 Sperrholz, über 10 mm 12.– 7.– 5) 44.15.20 Sperrholz, 10 mm oder weniger 15.– 9.– 6) 44.15.20 Anderes 33.– 18.– 7) 44.24.01 Haushaltgeräte aus Holz 40.– 30.– 8) 44.27.20 Innendekorationen aus Holz 120.– 83.– * Schweizer Franken pro 100 kg Delegation der Philippinen Genf, den 30. Juli 1979 für die Multilateralen Handelsverhandlungen S. E. Botschafter Arthur Dunkel Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement 3003 Bern Herr Botschafter, Ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 16. Juli 1979 und beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass die Regierung der Philippinen die Liste der Produkte, die Ihrem Brief (als Anhang 2) beigefügt war, in ihren periodischen Überprüfungen der Möglichkeiten und in den entsprechenden Schritten zur weitern Liberalisierung berücksichtigen wird, ganz in Übereinstimmung mit der fortschreitenden Entwicklung ihrer Wirtschaft. Was die interne Verkaufssteuer betrifft, so wird diese Frage im Lichte des Beitrittsprotokolls der Philippinen zum GATT in Betracht gezogen werden. Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung. Wilfredo V. Vega Botschafter Chef der Delegation der Philippinen Der Delegierte Bern, den 16. Juli 1979 für Handelsverträge S. E. Herrn Wilfredo V. Vega Botschafter Ständiger Vertreter beim GATT Delegation der Philippinen für die Multilateralen Handelsverhandlungen 17, rue Rothschild 1202 Genf Herr Botschafter, Im Namen der schweizerischen Behörden möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Schweiz es sehr begrüsste, dass die Regierung der Philippinen an den MTN teilnahm und im Laufe dieser Verhandlungen beschloss, dem GATT beizutreten. In diesem Zusammenhang anerkennt die Schweiz die Zollkonzessionen, welche die Philippinen gewähren (Anhang 1) als ein Ergebnis der bilateralen Verhandlungen. Diese Konzessionen betreffen einige der Produkte, welche die Schweiz am 30. November 1978 als diejenigen bezeichnet hatte, die von Interesse für ihre Exporte nach den Philippinen sind. Deshalb betrachtet sie die Schweiz als wertvollen Beitrag zur Stabilisierung und Liberalisierung ihres Handels mit den Philippinen. Was die übrigen Produkte anbelangt, für die gegenwärtig keine Offerte gemacht werden kann, beabsichtigt die Regierung der Philippinen diese (Anhang 2) in ihren periodischen Überprüfungen der Möglichkeiten und in den entsprechenden Schritten zur weitern Liberalisierung zu berücksichtigen, ganz in Übereinstimmung mit der fortschreitenden Entwicklung ihrer Wirtschaft. Die Schweiz erwartet ebenfalls, dass die Diskriminierung ihrer Exportprodukte durch die interne Verkaufssteuer sobald als möglich beseitigt wird. Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung. Arthur Dunkel Botschafter Anhang 1Liste der Konzessionen an die Schweiz Tarifnummer Beschreibung der Produkte Ausgangs‑ zollsatz % Konzessionen: 1) ex 33.04 Synthetische Aromastoffe und andere, für Medikamente, Nahrungsmittel, Getränke und damit verwandten Gebrauch 50 30 2) ex 84.11 A Tragbare oder ortsfeste Luftkompressoren und Vakuumpumpen mit einer Freiluftabgabe von über 33 Kubikfuss/min; Offene Kompressoren mit über 400 000 BTU/h; hermetisch versiegelte Kompressoren mit über 400 000 BTU/h; Luftpumpen 30 30 3) ex 84.11 B Luftpumpen, Vakuumpumpen und Luft‑ oder Gaskompressorenteile 30 30 4) ex 84.11 C Andere Vakuumpumpen und Luft- oder Gaskompressoren 50 50 5) ex 85.01 B Generatoren (Dynamos, Wechselstrommaschinen und Turbogeneratoren) 30 30 6) ex 85.19 B Elektrische Geräte zum Schliessen und Öffnen elektrischer Stromkreise, feste und variable Potentiometer, gedruckte Stromkreistafeln, ausser Schalter für elektrische Leitungen im Haushalt, Schalttafeln und Bedienungsanlagen 50 50 Anhang 2Liste der Produkte, für welche die Schweiz ein besonderes Exportinteresse nach den Philippinen hat 0404 Käse und Quark 3901 Kondensations‑, Polykondensations‑ und Polyadditionserzeugnisse, modifiziert oder nicht, auch polymerisiert, linear oder vernetzt (Phenoplaste, Aminoplaste, Alkyde, Allylpolyester und andere ungesättigte Polyester, Silikone usw.) 3902 Polymerisations‑ und Mischpolymerisationserzeugnisse (Polyäthylen, Polytetrahaloäthylen, Polyisobutylen, Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polyvinylacetat, Polyvinylchloracetat und andere Polyvinylderivate, Polyacryl‑ und Polymethacrylderivate, Cumaron‑Inden‑Harze usw.) 3907 Waren aus Stoffen der Nrn. 3901–3906 5101 Garne aus endlosen synthetischen und künstlichen Spinnstoffen, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5509 Andere Gewebe aus Baumwolle 5802 Andere Teppiche, auch konfektioniert; sogenannte Kelim, Karamanie, Sumak und ähnliche Teppiche, auch konfektioniert 5810 Stickereien am Stück, in Streifen oder in Motiven 6202 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege, Küchenwäsche; Vorhänge, Gardinen und andere Gegenstände zur Innenausstattung 6402 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder; Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff (ausgenommen Schuhe der Nr. 6401) 8515 Sende‑ und Empfangsgeräte für die Funktelephonie und die Funktelegraphie; Sende‑ und Empfangsgeräte für Rundfunk und Fernsehen (einschliesslich der Empfänger mit eingebautem Tonaufnahme‑ oder Tonwiedergabegerät) und Fernsehkameras, Geräte für Funknavigation, Funkdetektion (Radar), Funkmessung und Funkfernsteuerung 9101 Taschenuhren, Armbanduhren und dergleichen (einschliesslich Stoppuhren vom gleichen Typ)