Propose a change

Verordnung betreffend das Gesetz über die Primarschule

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 14

Klassenlehrperson 1 Das Departement erarbeitet für die Klassenlehrperson ein Pflichtenheft. 2 Die Klassenlehrperson muss mehr als ein 50-Prozent-Pensum in ihrer Klasse absolvieren. Besondere Fälle bilden Gegenstand eines Entscheides des Schulinspektors. * 3 Die Klassenlehrperson trägt die volle Verantwortung für die Gesamtheit der Schüler ihrer Klasse auch bei Interventionen wie Stützunterricht, pädagogische Schülerhilfe, Praktika von Studierenden (PH) oder andere Hilfsformen, gemäss dem vom Departement definierten pädagogischen und organisatorischen Rahmen. 4 Die Klassenlehrperson erhält eine Entschädigung, die dem jährlichen Betrag einer Unterrichtslektion entspricht, der auf Basis von 12 Monaten mit einem Satz von 130 Prozent berechnet wird (Durchschnitt der Erfahrungsanteile). * 5 Wenn die Klassenlehrperson während weniger als 5 aufeinanderfolgenden effektiven Wochen abwesend ist, wird die in Absatz 4 dieses Artikels vorgesehene Entschädigung nicht gekürzt. Wenn die Klassenlehrperson während 5 aufeinanderfolgenden effektiven Wochen oder länger vollständig abwesend ist, wird die Entschädigung im Verhältnis zur Dauer ihrer Abwesenheit gekürzt. Wenn die Klassenlehrperson während dieser Zeit nur teilweise abwesend ist, kann die Entschädigung für die Klassenlehrperson trotzdem im Verhältnis zur Dauer ihrer Abwesenheit gekürzt werden, je nach Entscheid der Schuldirektion. * 6 Der Stellvertreter der Klassenlehrperson hat Anspruch auf die erwähnte Entschädigung, wenn er während 5 aufeinanderfolgenden effektiven Wochen oder länger gemäss Schul- und Ferienplan unterrichtet und die Aufgabe der Klassenlehrperson tatsächlich übernommen hat. Die Schuldirektion muss validieren, dass der Stellvertreter diese Aufgabe wahrgenommen hat, und die Dauer davon angeben. Die Entschädigung für den Stellvertreter wird nach der von der Schuldirektion vorgenommenen Validierung berechnet. Für Stellvertretungen von Klassenlehrpersonen während weniger als 5 aufeinanderfolgenden effektiven Wochen wird keine Entschädigung gezahlt. Die Teilentschädigung für den Stellvertreter und diejenige für die Klassenlehrperson dürfen zusammen eine volle Jahresentschädigung nicht übersteigen. * 7 Die Schuldirektionen müssen monatlich die Validierungen, beziehungsweise die Auskünfte, erteilen, zu denen sie gemäss diesem Artikel verpflichtet sind, und dies innerhalb der gleichen Frist wie die Validierung der Abrechnungen für Stellvertretungen. * 8 Die Entschädigung wird nach Ende des Schuljahres überwiesen. *

Your change, as a redline

Art. 14

Klassenlehrperson 1 Das Departement erarbeitet für die Klassenlehrperson ein Pflichtenheft. 2 Die Klassenlehrperson muss mehr als ein 50-Prozent-Pensum in ihrer Klasse absolvieren. Besondere Fälle bilden Gegenstand eines Entscheides des Schulinspektors. * 3 Die Klassenlehrperson trägt die volle Verantwortung für die Gesamtheit der Schüler ihrer Klasse auch bei Interventionen wie Stützunterricht, pädagogische Schülerhilfe, Praktika von Studierenden (PH) oder andere Hilfsformen, gemäss dem vom Departement definierten pädagogischen und organisatorischen Rahmen. 4 Die Klassenlehrperson erhält eine Entschädigung, die dem jährlichen Betrag einer Unterrichtslektion entspricht, der auf Basis von 12 Monaten mit einem Satz von 130 Prozent berechnet wird (Durchschnitt der Erfahrungsanteile). * 5 Wenn die Klassenlehrperson während weniger als 5 aufeinanderfolgenden effektiven Wochen abwesend ist, wird die in Absatz 4 dieses Artikels vorgesehene Entschädigung nicht gekürzt. Wenn die Klassenlehrperson während 5 aufeinanderfolgenden effektiven Wochen oder länger vollständig abwesend ist, wird die Entschädigung im Verhältnis zur Dauer ihrer Abwesenheit gekürzt. Wenn die Klassenlehrperson während dieser Zeit nur teilweise abwesend ist, kann die Entschädigung für die Klassenlehrperson trotzdem im Verhältnis zur Dauer ihrer Abwesenheit gekürzt werden, je nach Entscheid der Schuldirektion. * 6 Der Stellvertreter der Klassenlehrperson hat Anspruch auf die erwähnte Entschädigung, wenn er während 5 aufeinanderfolgenden effektiven Wochen oder länger gemäss Schul- und Ferienplan unterrichtet und die Aufgabe der Klassenlehrperson tatsächlich übernommen hat. Die Schuldirektion muss validieren, dass der Stellvertreter diese Aufgabe wahrgenommen hat, und die Dauer davon angeben. Die Entschädigung für den Stellvertreter wird nach der von der Schuldirektion vorgenommenen Validierung berechnet. Für Stellvertretungen von Klassenlehrpersonen während weniger als 5 aufeinanderfolgenden effektiven Wochen wird keine Entschädigung gezahlt. Die Teilentschädigung für den Stellvertreter und diejenige für die Klassenlehrperson dürfen zusammen eine volle Jahresentschädigung nicht übersteigen. * 7 Die Schuldirektionen müssen monatlich die Validierungen, beziehungsweise die Auskünfte, erteilen, zu denen sie gemäss diesem Artikel verpflichtet sind, und dies innerhalb der gleichen Frist wie die Validierung der Abrechnungen für Stellvertretungen. * 8 Die Entschädigung wird nach Ende des Schuljahres überwiesen. *

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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