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Verordnung betreffend das Gesetz über die Primarschule

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3

Grundsätze 1 Die für das Unterrichtswesen zuständige Dienststelle (nachfolgend: die Dienststelle) prüft die von der Schuldirektion eingereichten und vom pädagogischen Berater des Bereichs Sonderschulwesen und vom Schulinspektor der betroffenen Schulregion gebilligten Organisationsanträge, wobei die vom Staatsrat dafür festgelegten nötigen Ressourcen berücksichtigt werden müssen. * 2 Bei jedem Organisationsmodus (ausser den Sonderschulklassen) müssen während allen Halbtagen mindestens sieben Schüler anwesend sein. * 3 Jedes Gesuch über die Eröffnung einer Klasse wird von der Dienststelle entschieden. Dabei müssen folgende Kriterien beachtet werden: a) die für die kommenden Jahre voraussichtlichen Schülerbestände; b) die möglichen Zusammenschlüsse; c) * die Gewährung von Lektionen für die Organisation sonderpädagogischer Massnahmen und Hilfsmassnahmen; d) die Gewährung von ergänzenden Ressourcen (Lektionen). 4 Die erste Stufe der Dotation berücksichtigt die Zahl der anerkannten Klassen und die Anzahl Lektionen, die der Stundentafel der Schüler entsprechen. 5 Die zweite Stufe der Dotation ist Gegenstand der Zuteilung von ergänzenden Ressourcen gemäss den Eigenheiten der Klassen oder für besondere Organisationsformen (namentliche Blockzeiten, alternierender Stundenplan für Mehrjahrgangsklassen oder grosse Klassen, Halbklassen in gewissen Fächern, besondere Klassenformen). 6 Ein dritter Teil der Dotation berücksichtigt die Bedürfnisse des Schulzentrums hinsichtlich Unterstützungs- und Sonderschulmassnahmen sowie gestalterischen Aktivitäten. 7 Besondere Situationen in einer Klasse (ein oder mehrere Schüler mit besonderen Bedürfnissen, grosser Anteil fremdsprachiger Schüler, Mehrjahrgangsklassen oder sehr kleine Klassen) werden von der Dienststelle überprüft. * 8 Falls die Entwicklung der Schülerbestände im gleichen Jahr die Schliessung von zwei und mehr Klassen innerhalb einer Gemeinde erfordert, prüft die Dienststelle die Auswirkungen auf die Beschäftigung. Sie kann entscheiden, Schliessungen gestaffelt vorzunehmen.

Your change, as a redline

Art. 3

Grundsätze 1 Die für das Unterrichtswesen zuständige Dienststelle (nachfolgend: die Dienststelle) prüft die von der Schuldirektion eingereichten und vom pädagogischen Berater des Bereichs Sonderschulwesen und vom Schulinspektor der betroffenen Schulregion gebilligten Organisationsanträge, wobei die vom Staatsrat dafür festgelegten nötigen Ressourcen berücksichtigt werden müssen. * 2 Bei jedem Organisationsmodus (ausser den Sonderschulklassen) müssen während allen Halbtagen mindestens sieben Schüler anwesend sein. * 3 Jedes Gesuch über die Eröffnung einer Klasse wird von der Dienststelle entschieden. Dabei müssen folgende Kriterien beachtet werden: a) die für die kommenden Jahre voraussichtlichen Schülerbestände; b) die möglichen Zusammenschlüsse; c) * die Gewährung von Lektionen für die Organisation sonderpädagogischer Massnahmen und Hilfsmassnahmen; d) die Gewährung von ergänzenden Ressourcen (Lektionen). 4 Die erste Stufe der Dotation berücksichtigt die Zahl der anerkannten Klassen und die Anzahl Lektionen, die der Stundentafel der Schüler entsprechen. 5 Die zweite Stufe der Dotation ist Gegenstand der Zuteilung von ergänzenden Ressourcen gemäss den Eigenheiten der Klassen oder für besondere Organisationsformen (namentliche Blockzeiten, alternierender Stundenplan für Mehrjahrgangsklassen oder grosse Klassen, Halbklassen in gewissen Fächern, besondere Klassenformen). 6 Ein dritter Teil der Dotation berücksichtigt die Bedürfnisse des Schulzentrums hinsichtlich Unterstützungs- und Sonderschulmassnahmen sowie gestalterischen Aktivitäten. 7 Besondere Situationen in einer Klasse (ein oder mehrere Schüler mit besonderen Bedürfnissen, grosser Anteil fremdsprachiger Schüler, Mehrjahrgangsklassen oder sehr kleine Klassen) werden von der Dienststelle überprüft. * 8 Falls die Entwicklung der Schülerbestände im gleichen Jahr die Schliessung von zwei und mehr Klassen innerhalb einer Gemeinde erfordert, prüft die Dienststelle die Auswirkungen auf die Beschäftigung. Sie kann entscheiden, Schliessungen gestaffelt vorzunehmen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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