Law

Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „Wiener Folgetreffen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa KSZE“

Austria · statute

Ask the law about thisMore laws of AustriaFor machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 1989-01-01, as the publisher states.

Copy read on 2026-11-08. The page it was read from

Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt, https://www.ris.bka.gv.at (CC BY 4.0)

sha256 d4a9a4c1b7ce8598540dbcbe2c901acfa16b46c2d1f8f7f432464f4c8b23d646

Contents: 4 provisions
  1. Langtitel
  2. § 1
  3. § 2
  4. § 3

Proposed changes to this act

No one has proposed a change to this act yet.

4 provisions

Langtitel

Zum Außerkrafttretensdatum vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988. Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 24. September 1986 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „Wiener Folgetreffen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa KSZE“ StF: BGBl. Nr. 525/1986 Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 118/1980 wird verordnet:

Propose a change

§ 1

Zum Außerkrafttretensdatum vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988. § 1. Ab 4. November 1986 werden Scheidemünzen zu 500 Schilling anläßlich des Wiener Folgetreffens der „Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ ausgegeben.

Propose a change

§ 2

Zum Außerkrafttretensdatum vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988. § 2. Die Münzen sind aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 37 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 22,2 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

Propose a change

§ 3

Zum Außerkrafttretensdatum vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988. § 3. Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend: (1) Die eine Seite hat in der oberen Hälfte den nördlichen Teil der Weltkugel mit der Landkarte Europas, darunter die Abkürzung „KSZE“ und die Inschrift „KONFERENZ FÜR SICHERHEIT UND ZUSAMMENARBEIT IN EUROPA FOLGETREFFEN WIEN“, das Wappen von Wien und die Jahreszahl „1986“ zu zeigen. (2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „500“, darunter das Wort „SCHILLING“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „REPUBLIK ÖSTERREICH“ zu tragen. (3) Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „FUENFHUNDERT SCHILLING“ aufzuweisen.

Propose a change

← Find another law